Derivate. Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen nur im Zusammenhang mit der langfristigen Fremdfinanzierung der Spe- zial-AIFs bzw. Objektgesellschaften getätigt werden und dürfen nur zur Absicherung der von dem Publikums-AIF gehaltenen Ver- mögensgegenstände gegen Wertverlust getätigt werden. Das Konzept des Publikums-AIF sieht zum Zeitpunkt der Pros- pektaufstellung keinen Einsatz von Derivaten vor.
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Samples: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag