Common use of Derivate Clause in Contracts

Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kurs- schwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- genden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Sondervermögens höchstens verdoppeln („Marktrisi- kogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Roh- stoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorga- ben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäf- ten in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagege- setzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Weitere Angaben zum Einsatz von Derivaten für das Son- dervermögen enthält der Besondere Teil dieses Verkaufs- prospektes.

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Samples: www.helaba-invest.de, www.helaba-invest.de, www.helaba-invest.de

Derivate. Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis von den Kurs- schwankungen Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Ver- mögensgegenstände Vermögensgegenstände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- genden nachfolgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente mit derivativer Komponente (nachfolgend zusammen „Derivate“). Durch den Einsatz von Derivaten darf sich das Marktrisiko des Sondervermögens höchstens verdoppeln („Marktrisi- kogrenzeMarktrisikogrenze“). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen beim Marktwert von im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Roh- stoffpreisen Rohstoffpreisen oder auf Veränderungen bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesellschaft hat die Marktrisikogrenze laufend einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisikogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen Vorga- ben Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich aus der Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäf- ten Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagege- setzbuch Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „Derivateverordnung“). Weitere Angaben zum Einsatz von Derivaten für das Son- dervermögen Sondervermögen enthält der Besondere Teil dieses Verkaufs- prospektesVerkaufsprospektes.

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