Common use of Derivate Clause in Contracts

Derivate. Die Teilfonds dürfen derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie und -grundätze des maßgeblichen Teilfonds darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Risiko in Verbindung mit der effizienten Portfolioverwaltung. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Namen des Teilfonds Techniken und Instrumente einsetzen, die sich auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente beziehen, in die er aus Gründen einer effizienten Portfolioverwaltung investiert. Viele mit dem Einsatz von Derivaten verbundenen Risiken bestehen ebenso in Verbindung mit dem Einsatz dieser Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement. Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass ein Teilfonds jeweils Derivatekontrakte mit Parteien abschließen kann, die nahe stehende Personen oder Unternehmen der Verwahrstelle oder anderer Dienstleister des OGAW sind. Derartige Tätigkeiten können gelegentlich in Verbindung mit dem OGAW einen Interessenkonflikt mit der Rolle der Verwahrstelle oder anderen Dienstleistern darstellen.

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