Die betrieblichen Gleichstellungskommissionen Musterklauseln

Die betrieblichen Gleichstellungskommissionen. In Betrieben mit insgesamt mehr als 1.000 Beschäftigten, wovon mindestens 300 in der gleichen Produktionseinheit tätig sind, wird auf Antrag der Vertragsparteien eine paritätische Kommission zur Gleichberechtigung errichtet, die jeweils aus nicht mehr als 3 (drei) Mitgliedern in Vertretung der Direktion und der EGV besteht. Die Kommission: