Common use of Die Parteien Clause in Contracts

Die Parteien. 1. Die Interseller Holding AG (nachfolgend Beklagte oder „IH“) ist eine schweizeri- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Sie hält verschiedene Industrie- und Han- delsunternehmen in verschiedenen Ländern Europas. Die Interseller Gruppe ist eine führende Marktteilnehmerin in der Branche der Sport-Luxus-Automobilindustrie. Die Gruppe ist insbesondere in der Produktion und dem Verkauf von Rückspiegeln tätig und geniesst eine gute Reputation als Entwicklerin, Innovatorin auf ihrem Feld. 2. Die Rétrovisionnaire S.A. (nachfolgend Klägerin oder „RétroV“) ist eine französi- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Mulhouse und gilt als führendes Unternehmen im Bereich der Herstellung von Rückspiegeln in der Automobilindustrie. 3. Am 10. Februar 2021 schlossen die Beklagte und die Klägerin das sogenannte "Quota Purchase Agreement" (nachfolgend "QPA" oder "Vertrag"; (K-1)). Mit dem QPA ver- kaufte die Beklagte ihre Beteilitung an der ehemaligen Tochtergesellschaft "Interseller (Romania) Societate pe actiuni (S.A.)" ("die Gesellschaft") an die Klägerin. Die Gesell- schaft. 4. Die Gesellschaft war bis zum Abschluss des QPA eine vollständig integrierte Tochter- gesellschaft der Beklagten und betrieb eine Produktionsstätte für Herstellung von Rückspiegeln für den Automobilsektor. Gegenwärtig wird die Gesellschaft von der Klä- gerin kontrolliert. 5. Das QPA und die angebliche Verletzung der darin geregelten Gewährleistungen und Zusicherungen bildet den Streitgegenstand dieses Schiedsverfahrens. II. Nichteintreten wegen Unzuständigkeit und/oder Unzulässigkeit

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Samples: Quota Purchase Agreement, Quota Purchase Agreement, Quota Purchase Agreement

Die Parteien. 1. Die Rétrovisionnaire S.A (nachfolgend Klägerin oder „RétroV“) ist eine Aktiengesell- schaft mit Sitz in Mulhouse, Frankreich. Die Klägerin ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Herstellung von Rückspiegeln für den Automobilsektor. 2. Die Interseller Holding AG (nachfolgend Beklagte oder „IH“) ist eine schweizeri- sche Aktiengesellschaft Aktiengesell- schaft mit Sitz in Zürich. Sie hält verschiedene Industrie- und Han- delsunternehmen in verschiedenen Ländern Europas, Schweiz. Die Interseller Gruppe Beklagte ist eine führende Marktteilnehmerin in der Branche der Sport-Luxus-Automobilindustrie. Die Gruppe ist insbesondere in der Produktion und dem Verkauf von Rückspiegeln tätig und geniesst eine gute Reputation als Entwicklerin, Innovatorin auf ihrem Feld. 2. Die Rétrovisionnaire S.A. (nachfolgend Klägerin oder „RétroV“) ist eine französi- sche Aktiengesellschaft mit Sitz in Mulhouse und gilt als führendes Unternehmen im Bereich des Erwerbs und der Herstellung Ver- waltung von Rückspiegeln in der AutomobilindustrieBeteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere an In- dustrie- und Handelsunternehmen, tätig. 3. Am 10. Februar 2021 schlossen Die Beklagte hält verschiedene Gesellschaften in der Automobil-Industrie, darunter auch die Beklagte und die Klägerin das sogenannte "Quota Purchase Agreement" (nachfolgend "QPA" oder "Vertrag"; (K-1)). Mit vormals unter dem QPA ver- kaufte die Beklagte ihre Beteilitung an der ehemaligen Tochtergesellschaft Namen "Interseller (Romania) Societate pe actiuni S.A." firmie- rende Gesellschaft. Die frühere Interseller (Romania) Societate pe actiuni S.A. wurde von der Klägerin übernommen und firmiert nun unter dem Namen "Rétrovisionnaire (Romania) S.A.)" (nachfolgend auch "die Gesellschaft") an die Klägerin. Die Gesell- schaft). 4. Die Gesellschaft war bis zum Abschluss des QPA eine vollständig integrierte Tochter- gesellschaft Ein signifikanter Teil der Tochtergesellschaften der Beklagten ist auf die Entwicklung und betrieb eine Produktionsstätte für Herstellung von Rückspiegeln spezialisiert. Auf ihrer Webseite bezeichnet sich die Be- klagte als Entwicklerin, Innovatorin und Expertin in verschiedenen Bereichen der Sport- Luxus-Automobilindustrie, mit einem besonderen Fokus auf den Markt von Rückspiegeln. "Das umfassende Fachwissen und die Erfahrung in anspruchsvollen Sektoren machen Interseller zum idealen Partner für den Automobilsektor. Gegenwärtig wird die Gesellschaft von der Klä- gerin kontrolliertAutomobilindustrie". 5. Das QPA Die gesamte Interseller Unternehmensgruppe besteht aus 50 Unternehmen, die internati- onal verteilt sind. Die Interseller Gruppe wird gehalten durch die Beklagte und die angebliche Verletzung der darin geregelten Gewährleistungen und Zusicherungen bildet den Streitgegenstand dieses Schiedsverfahrensbeschäftigt weltweit mehr als 10'000 Mitarbeiter mit einem Jahresumsatz von über CHF 400 Millionen. II. Nichteintreten wegen Unzuständigkeit und/oder Unzulässigkeit

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