Common use of Die Schuldverschreibungen Clause in Contracts

Die Schuldverschreibungen. Gegenstand des § 5 Absatz 3, Nr. 1 bis Nr. 8 des SchVG betref- fen, bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Sonstige Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Stimmrech- te. Anwendbares Recht Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand Nicht ausschließlich zuständig für sämtliche im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen entstehenden Klagen oder sons- tige Verfahren sind die Gerichte in Frankfurt am Main, Bundes- republik Deutschland.

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