Common use of Die Zentralverwaltungsstelle Clause in Contracts

Die Zentralverwaltungsstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die APEX FUND SERVICES S.A. ("Apex Luxembourg") mit Sitz in 0, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx, L-5365 Munsbach, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 241514, zur Zentralverwaltungsstelle des Fonds mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Zentralverwaltungsstelle abgeschlossenen Zentralverwaltungsstellenvertrag im Rahmen einer Auslagerung dieser Tätigkeit bestellt. Apex Luxembourg wird mit sämtlichen, in Verbindung mit der Verwaltung des Fonds stehen- den verwaltungstechnischen Aufgaben betraut, einschließlich der Buchhaltung, Bestimmung des Nettoinventarwertes und der Führung der Buchhaltungsunterlagen. Die Zentralverwaltungsstelle kann von Zeit zu Zeit unter ihrer vollen Verantwortung, Kontrolle und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Vorschriften und auf ihre eigenen Kosten Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen im Hinblick auf die Delegierung eines Teils der unter den Zentralverwaltungsstellenvertrag fallenden Tätigkeiten treffen. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft sowie der Zentralverwaltungsstelle werden in keiner Weise durch eine in Kraft befindliche Delegation geändert. Die Verwaltungsgesellschaft und die Zentralverwaltungsstelle können diesen Vertrag jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung von drei (3) Monaten, die von einer Partei an die andere gerichtet ist, kündigen oder unter anderen Umständen, die im Zentralverwaltungsstellenvertrag festgelegt sind.

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Samples: swissfunddata.ch, www.swissfunddata.ch

Die Zentralverwaltungsstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die APEX FUND SERVICES S.A. ("Apex Luxembourg") mit Sitz in 0, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx, L-5365 Munsbach, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 241514, zur Zentralverwaltungsstelle des Fonds mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 gemäß den rechtlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Zentralverwaltungsstelle abgeschlossenen Zentralverwaltungsstellenvertrag im Rahmen einer Auslagerung dieser Tätigkeit bestellt. Apex Luxembourg wird mit sämtlichen, in Verbindung mit der Verwaltung des Fonds stehen- den stehenden verwaltungstechnischen Aufgaben betraut, einschließlich der Buchhaltung, Bestimmung des Nettoinventarwertes und der Führung der Buchhaltungsunterlagen. Die Zentralverwaltungsstelle kann von Zeit zu Zeit unter ihrer vollen Verantwortung, Kontrolle und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Vorschriften und auf ihre eigenen Kosten Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen im Hinblick auf die Delegierung eines Teils der unter den Zentralverwaltungsstellenvertrag fallenden Tätigkeiten treffen. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsgesellschaft sowie der Zentralverwaltungsstelle werden in keiner Weise durch eine in Kraft befindliche Delegation geändert. Die Verwaltungsgesellschaft und die Zentralverwaltungsstelle können diesen Vertrag jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung von drei (3) Monaten, die von einer Partei an die andere gerichtet ist, kündigen oder unter anderen Umständen, die im Zentralverwaltungsstellenvertrag festgelegt sind.

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Samples: www.hwb-fonds.eu, www.swiss-rock.ch