Common use of Dienstwaffen Clause in Contracts

Dienstwaffen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Waffenträger aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition in Ausübung dienstlicher Verrichtungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Nicht versichert ist der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

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Dienstwaffen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Waffenträger aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition in Ausübung dienstlicher Verrichtungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Nicht versichert ist der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

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Dienstwaffen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Waffenträger aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition in Ausübung dienstlicher Verrichtungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Nicht versichert ist der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

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Dienstwaffen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Waffenträger aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-Hieb­, Stoß- Stoß­ und Schusswaffen sowie Munition in Ausübung dienstlicher Verrichtungen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- Versicherungsneh­ mers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Nicht versichert ist der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

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