Common use of Dienstzettel NEU Clause in Contracts

Dienstzettel NEU. Die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe NEU, das Beschäftigungsgruppenjahr und die Höhe des Mindestge- haltes und gegebenenfalls die Reformbeträge 1 und 2 sind den Arbeitnehmerinnen mittels Dienstzettel NEU mitzuteilen (siehe Muster im Anhang oder xxx.xxxxxxxxx.xx oder xxx.xxx-xxx.xx/xxxxxx). Dieser ist bis spätestens vier Wochen vor dem Umstiegsstichtag den Arbeitnehmerinnen zu übermitteln. Der Dienstzettel neu für bestehende All-in-Vereinbarungen hat den Formvorschriften gemäß A. Punkt 7. dieses Abschnittes zu entsprechen.

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Dienstzettel NEU. Die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe NEU, das Beschäftigungsgruppenjahr und die Höhe des Mindestge- haltes Min- destgehaltes und gegebenenfalls die Reformbeträge 1 und 2 sind den Arbeitnehmerinnen mittels Dienstzettel Dienstzet- tel NEU mitzuteilen (siehe Muster im Anhang oder xxx.xxxxxxxxx.xx oder xxx.xxx-xxx.xx/xxxxxxxxx.xxx.xx/xxxxxx). Dieser ist bis spätestens vier Wochen vor dem Umstiegsstichtag Umstiegsstich- tag den Arbeitnehmerinnen zu übermitteln. Der Dienstzettel neu für bestehende All-in-Vereinbarungen In Vereinbarun- gen hat den Formvorschriften gemäß A. Punkt 7. dieses die- ses Abschnittes zu entsprechen.

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Dienstzettel NEU. Die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe NEU, das Beschäftigungsgruppenjahr und die Höhe des Mindestge- haltes und gegebenenfalls die Reformbeträge 1 und 2 sind den Arbeitnehmerinnen mittels Dienstzettel NEU mitzuteilen (siehe Muster im Anhang oder xxx.xxxxxxxxx.xx oder xxx.xxx-xxx.xx/xxxxxx). Dieser ist bis spätestens spä- testens vier Wochen vor dem Umstiegsstichtag den Arbeitnehmerinnen zu übermitteln. Der Dienstzettel neu für bestehende All-in-Vereinbarungen hat den Formvorschriften gemäß A. Punkt 7. dieses Abschnittes zu entsprechenent- sprechen.

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Dienstzettel NEU. Die Einstufung in die Beschäftigungsgruppe NEU, das Beschäftigungsgruppenjahr und die Höhe des Mindestge- haltes Min- destgehaltes und gegebenenfalls die Reformbeträge 1 und 2 der Reformbetrag sind den Arbeitnehmerinnen mittels Dienstzettel NEU mitzuteilen (siehe Muster im Anhang oder xxx.xxxxxxxxx.xx www.der- xxxxxx.xx oder xxx.xxx-xxx.xx/xxxxxxxxx.xxx.xx/xxxxxx). Dieser ist bis spätestens vier Wochen vor dem Umstiegsstichtag den Arbeitnehmerinnen zu übermitteln. Der Dienstzettel Dienst- zettel neu für bestehende All-in-In Vereinbarungen hat den Formvorschriften gemäß A. Punkt 78. dieses Abschnittes Ab- schnittes zu entsprechen.

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