Common use of DNA-Nachweis Clause in Contracts

DNA-Nachweis. Die für den DNA-Nachweis notwendigen Blutproben sind vom Tierarzt oder vom Zuchtwart in Zusammenhang mit der Wurfabnahme zu entnehmen, mit der zum Teckel gehörigen Chipnummer zu kennzeichnen (Aufkleber) und vom Tierarzt an das Untersuchungsinstitut und vom Zuchtwart zusammen mit dem Wurfeintragungsantrag zusammen an das Zuchtbuchamt zu senden.

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Samples: www.zwickau-sachsenteckel.de, www.badischer-dachshund.de

DNA-Nachweis. Die für den DNA-Nachweis notwendigen Blutproben sind vom Tierarzt oder vom Zuchtwart in Zusammenhang mit der Wurfabnahme zu entnehmen, mit der zum Teckel gehörigen Chipnummer zu kennzeichnen (Aufkleber) und vom Tierarzt an das Untersuchungsinstitut und vom Zuchtwart zusammen mit dem Wurfeintragungsantrag zusammen an das Zuchtbuchamt zu senden.

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Samples: www.dtk1888.de

DNA-Nachweis. Die für den DNA-DNA – Nachweis notwendigen Blutproben sind vom Tierarzt oder vom Zuchtwart in Zusammenhang mit der Wurfabnahme zu entnehmen, entnehmen und mit der zum Teckel gehörigen gehörenden Chipnummer zu kennzeichnen (Aufkleber) und vom Tierarzt an das Untersuchungsinstitut und vom Zuchtwart zusammen Aufkle- ber). Durch Unterschrift auf dem Xxxxxx der Blutprobe ist durch den Probenentnehmer zu bestätigen, dass die Pro- be von dem entsprechenden Teckel stammt. Zusammen mit dem Wurfeintragungsantrag zusammen sendet der Zuchtwart die Blutprobe an das Zuchtbuchamt zu sendenZuchtbuchamt.

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