Doping. 2.1 Der/Die Athletenbetreuer/in erkennt den jeweils gültigen WADA- und NADA-Code, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Satzung und Anti-Doping Ordnung der DEU (ADO) und die Anti-Doping Rules der ISU in der jeweils gültigen Fassung an. Der/Die Athletenbetreuer/in verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. Der/Die Athletenbetreuer/in bestätigt, dass ihm/ihr die Inhalte des Anti-Doping-Gesetzes bekannt sind.
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Doping. 2.1 Der/Die AthletenbetreuerAthlet/in erkennt den jeweils gültigen WADA- und NADA-Code, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Satzung und Anti-Doping Ordnung der DEU (ADO) und die Anti-Doping Rules der ISU in der jeweils gültigen Fassung an. Der/Die AthletenbetreuerAthlet/in verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. Der/Die AthletenbetreuerAthlet/in bestätigt, dass ihm/ihr die Inhalte des Anti-Doping-Gesetzes bekannt sind.
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