Common use of Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen Clause in Contracts

Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 19.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2. 19.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung Für Ärzte Und Zahnärzte

Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 19.1 15.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2. 19.2 15.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung

Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 19.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2.; 19.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Tierärzte

Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 19.1 13.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2. 19.2 13.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung