Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 19.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2. 19.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung Für Ärzte Und Zahnärzte
Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
19.1 15.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2.
19.2 15.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
19.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2.;
19.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.
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Dozententätigkeit/Durchführung von Schulungen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
19.1 13.1 als Dozent im Inland und aus gelegentlicher Dozententätigkeit im Ausland. Bei Versicherungsfällen im Ausland gilt Teil II Ziffer 5.2.
19.2 13.2 aus der Durchführung von Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung