Common use of DREIJÄHRIGER VERTRAG (SOFERN IM VERSICHERUNGSSCHEIN VEREINBART) Clause in Contracts

DREIJÄHRIGER VERTRAG (SOFERN IM VERSICHERUNGSSCHEIN VEREINBART). Dieser Versicherungsvertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsperioden wie im Versicherungsschein bezeichnet abgeschlossen. Es besteht zum Ende der ersten und der zweiten Versicherungsperiode kein ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der dritten Versicherungsperiode gekündigt wird. Tritt in der ersten oder in der zweiten Versicherungsperiode ein Versicherungsfall ein, kann der Versicherer zu Beginn der zweiten beziehungsweise der dritten Versicherungsperiode die Jahresprämie und/oder die Bedingungen des Versicherungsvertrags anpassen.

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Samples: D&o Insurance Agreement, D&o Insurance Application, D&o Insurance Application

DREIJÄHRIGER VERTRAG (SOFERN IM VERSICHERUNGSSCHEIN VEREINBART). Dieser Versicherungsvertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsperioden wie im Versicherungsschein bezeichnet abgeschlossen. Es besteht zum Ende der ersten und der zweiten Versicherungsperiode kein ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf der dritten Versicherungsperiode gekündigt wird. Tritt in der ersten oder in der zweiten Versicherungsperiode ein Versicherungsfall ein, kann der Versicherer zu Beginn der zweiten beziehungsweise der dritten Versicherungsperiode die Jahresprämie und/oder die Bedingungen des Versicherungsvertrags anpassen.

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Samples: D&o Insurance Application

DREIJÄHRIGER VERTRAG (SOFERN IM VERSICHERUNGSSCHEIN VEREINBART). Dieser Versicherungsvertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsperioden wie im Versicherungsschein bezeichnet abgeschlossen. Es besteht zum Ende der ersten und der zweiten Versicherungsperiode kein ordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat drei Monate vor Ablauf der dritten Versicherungsperiode gekündigt wird. Tritt in der ersten oder in der zweiten Versicherungsperiode ein Versicherungsfall ein, kann der Versicherer zu Beginn der zweiten beziehungsweise der dritten Versicherungsperiode die Jahresprämie und/oder die Bedingungen des Versicherungsvertrags anpassen.

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