SEPA-Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Beiträge von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: • Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden, oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung, gilt der Beitrag als nicht rechtzeitig gezahlt. • Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt der Beitrag erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen das Lastschriftverfahren verein- bart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei- trags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Xxxxxx wir trotz wiederholtem Einziehungsver- such den Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, werden wir Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagene Lastschrifteinzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr- zeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. D.1.1.2 Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahr- zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtig- ten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermög- lichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. D.1.1.3 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent- lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Hal- ter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahr- erlaubnis hat. D.1.1.4 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen ver- wendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind in der Kfz- Haftpflicht- und Kaskoversicherung vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen.
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
SEPA-Lastschriftverfahren. C.7.1 Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Xxxxxx wir trotz wiederholtem Einziehungsversuch den Bei- trag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, werden wir Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehen- den Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene SEPA- Lastschrifteinzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 120 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 120 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zulassung. Der Beitrag ist am ersten Tag der Saison fällig. Die jährliche Fahrleistung gemäß Anhang 2 „Individuelle Merk...
SEPA-Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Beiträge von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: • Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden, oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung, gilt der Beitrag als nicht rechtzeitig gezahlt.
SEPA-Lastschriftverfahren. Der Anteil des Berufsschülers am Gesamtbeförderungsentgelt für das Azubi-Ticket Thüringen ist zum 1. des Monats fällig, wobei die Lastschrift zwischen dem 1. und dem 15. des Monats erfolgt. Die monatliche Zahlung ist nur auf dem Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Der Berufsschüler/Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, im Abo-Antrag für das Azubi-Ticket Thüringen eine entsprechende Kontoverbindung mitzuteilen und ein SEPA-Lastschriftmandat für dieses Konto durch sich oder einen Dritten an das vertragsführende Verkehrsunternehmen zu erteilen. Der Berufsschüler/Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den Anteil des Berufsschülers am Gesamtbeförderungsentgelt für das Azubi-Ticket Thüringen auf dem Konto bereitzuhalten. Der Antrag ermächtigt das vertragsführende Verkehrsunternehmen, den jeweilig fälligen Anteil des Berufsschülers, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, vom angegebenen Konto per Lastschrift abzubuchen. Ist der Berufsschüler nicht Inhaber des im SEPA-Lastschriftmandat genannten Xxxxxx, so haften der Berufsschüler und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Berufsschülers und des Kontoinhabers aus dem Abo-Vertrag zum Azubi-Ticket Thüringen.
SEPA-Lastschriftverfahren. Wird im Vertrag eine Zahlung per Lastschriftverfahren vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu sorgen. Kosten für Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen, sofern zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges ein fälliger Zahlungsanspruch von der evo in Höhe des eingezogenen Betrages bestand.
SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde ermächtigt swa Carsharing, fällige Zahlungen über das SEPA-Lastschriftmandat laut Zusatzblatt einzuziehen. Die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Kann eine Abbuchung mangels Deckung nicht eingelöst werden, kommt der Kunde für die bankübliche Bearbeitungsgebühr auf.
SEPA-Lastschriftverfahren. 22.1 SEPA-Lastschriftverfahren - in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/EU, den Regeln des SEPA Direct Debit Core Scheme Rulebook und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet das Verfahren zur Ausführung von Einzugsvorgängen von Geldern direkt vom Bankkonto des Kunden. Das Unternehmen zieht Geldbeträge für die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen in einem EWR-SEPA-Land ein.
22.2 Um SEPA-Lastschriftzahlungen gemäß Anlage 21 zu diesem Vertrag zu aktivieren, muss der Kunde einen Auftrag mit der Bezeichnung SEPA-Lastschrift im persönlichen Konto des Kunden auf der Website des Unternehmens erstellen. Dieser Auftrag ist eine Ermächtigung des Kunden, Geldmittel von seinem Bankkonto abzuheben. Alle nachfolgenden Zahlungen des Kunden werden vom Unternehmen direkt vom Bankkonto des Kunden abgebucht.
22.3 Jeden Monat, 5 (fünf) Arbeitstage vor der SEPA-Lastschrift, sendet das Unternehmen eine elektronische Benachrichtigung über die Höhe der folgenden Abbuchungen.
22.4 Der Kunde als Inhaber des Bankkontos hat das Recht, die Rückgabe der abgebuchten Gelder gemäß den mit seiner Bank vereinbarten Vertragsbedingungen zu verlangen. Die Rückerstattung muss innerhalb von 8 (acht) Wochen ab dem Datum der Abbuchung durch das Unternehmen zur Bezahlung der Dienstleistungen beantragt werden.
22.5 Eine Rückerstattung entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung, alle Fragen in Bezug auf das strittige Inkasso mit dem Unternehmen zu klären, noch greift die Zahlung einer Rückerstattung durch die Schuldner-/Kundenbank dem Ergebnis einer solchen Streitigkeit vor. Fragen in Bezug auf Streitigkeiten oder Diskussionen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen im Zusammenhang mit einem Inkasso fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Paragraphen.
SEPA-Lastschriftverfahren. D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
D.1 Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs?
D.1.1 Bei allen Versicherungsarten
D.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Umwelt- schadensversicherung D.1.3 Zusätzlich in der Fahrerschutzversicherung
D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.1 Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?
E.1.1 Bei allen Versicherungsarten
E.1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung