SEPA-Lastschriftverfahren Musterklauseln

SEPA-Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Beiträge von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: • Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden, oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung, gilt der Beitrag als nicht rechtzeitig gezahlt. • Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt der Beitrag erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.
SEPA-Lastschriftverfahren. C.7.1 Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrags das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Xxxxxx wir trotz wiederholtem Einziehungsversuch den Bei- trag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, werden wir Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehen- den Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene SEPA- Lastschrifteinzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrages für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Können wir den fälligen Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, können wir die Lastschriftvereinbarung beenden und für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen. Wir werden Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschriftversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen. C.4.3 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags, bei Kurzzeit-, Saison- und Versicherungskennzeichen C.4.3.1 Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Soll die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr betragen und sich nicht nach G.1.3 automatisch verlängern so berechnen wir den Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. Diese Regelung gilt auch bei vorübergehender Erweiterung des Versicherungsschutzes und bei vorübergehender Änderung der Verwendung des Fahrzeugs. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeder einzelne Monat mit 30 Tagen berechnet. C.4.3.2 Beitragsberechnung bei Kurzzeitkennzeichen Versichern Sie ein Fahrzeug, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen zugelassen ist, berechnen wir Ihnen – sofern nicht anders vereinbart – in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Einmalbeitrag von 90 Euro, höchstens jedoch den Jahresbeitrag. Bei Nutzung von mehreren Kurzzeitkennzeichen berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kurzzeitkennzeichen jeweils 90 Euro bzw. den Jahresbeitrag, sofern dieser geringer ist. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu entrichten. Lassen Sie das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zu, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen. C.4.3.3 Beitragsberechnung bei Saisonkennzeichen Der Beitrag für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen richtet sich nach der Dauer der versicherten Saison. Diese wird ins anteilige Verhältnis gesetzt zum Jahresbeitrag für ein entsprechendes Fahrzeug mit ganzjähriger Zula...
SEPA-Lastschriftverfahren. Ist vereinbart, dass der Versicherer die Beiträge von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: • Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden, oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung, gilt der Beitrag als nicht rechtzeitig gezahlt.
SEPA-Lastschriftverfahren. Haben wir mit Ihnen das Lastschriftverfahren verein- bart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei- trags für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto sorgen. Xxxxxx wir trotz wiederholtem Einziehungsver- such den Beitrag nicht einziehen und haben Sie dies zu vertreten, werden wir Sie in Textform darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Durch Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagene Lastschrifteinzugsversuche können wir Ihnen in Rechnung stellen.
SEPA-Lastschriftverfahren. D Ihre Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und Folgen einer Pflichtverletzung E Ihre Pflichten im Schadensfall und Folgen einer Pflichtver- letzung
SEPA-Lastschriftverfahren. 22.1 SEPA-Lastschriftverfahren - in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/EU, den Regeln des SEPA Direct Debit Core Scheme Rulebook und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet das Verfahren zur Ausführung von Einzugsvorgängen von Geldern direkt vom Bankkonto des Kunden. Das Unternehmen zieht Geldbeträge für die dem Kunden erbrachten Dienstleistungen in einem EWR-SEPA-Land ein.
SEPA-Lastschriftverfahren. Wird im Vertrag eine Zahlung per Lastschriftverfahren vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zu sorgen. Kosten für Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen, sofern zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges ein fälliger Zahlungsanspruch von der evo in Höhe des eingezogenen Betrages bestand.
SEPA-Lastschriftverfahren. 🗆 Der Kunde ermächtigt swa Carsharing, fällige Zahlungen über das SEPA-Lastschriftmandat laut Zusatzblatt einzuziehen. Die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Kann eine Abbuchung mangels Deckung nicht eingelöst werden, kommt der Kunde für die bankübliche Bearbeitungsgebühr auf.
SEPA-Lastschriftverfahren a) Rechtzeitige Zahlung Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem in der Prenotification genannten Termin eingelöst und nicht zurückgebucht wird. Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.