Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, mitversicherter Personen und des Versicherers entgegenzunehmen.
Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Makler. Der zuvor genannte Mandant bevollmächtigt nachfolgend genannten Makler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur umfassenden Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Assekuranz Center Senger Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx D-GM3E-UZVNR-46
Makler. Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsneh- mers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. (Stand 01.05.2018) Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Waldenburger Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Waldenburger Versicherung AG Xxx-Xxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Telefon +00 0000 000-0000 Fax +00 0000 000 000000 xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx vertreten durch den Vorstand Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx
Makler. Der zuvor genannte Mandant bevollmächtigt nachfolgend genannten Makler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur umfassenden Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Attianese Versicherungen Telefon: 02421/0000 000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Fax: 02421/0000 000 Xxxxxxxxxxxxxxxx. 00 xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx 00000 Xxxxx Reg. Nr.: D-M3F1-HIB4I-74
Makler. Der gesamte Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag wird mit dem vertretungsbefugten Versicherungsmaklerbüro abgewickelt. Zwischen den Vertragsparteien erfüllen Mitteilungen, Erklärungen jeder Art mittels Telefax und E-Mail und dgl. das Schriftlichkeitsgebot. Anzeigen und Erklärung des Versicherungsnehmers gelten dem Versicherer als zugegangen, wenn diese beim Versicherungsmakler eingelangt sind. Der Versicherungsmakler ist zu deren unverzüglichen Weiterleitung an den Versicherer verpflichtet. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung dabei wird ausdrücklich ausgeschlossen. Versicherungsanträge sowie Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, die ein Versicherungsverhältnis begründen oder den Deckungsumfang eines bestehenden Versicherungsverhältnisses erweitern sollen, gelten jedoch erst mit ihrem tatsächlichen Eingang beim Versicherer als diesem zugegangen.
Makler. Der zuvor genannte Mandant bevollmächtigt nachfolgend genannten Makler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur umfassenden Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. Sturzenbecher + Partner Versicherungsmakler GmbH Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx
Makler. (Fassung 01.2011) zu Abschnitt B § 17 Die Maklerfirma wickelt den Geschäftsverkehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer ab und ist von dem Versicherer bevollmächtigt, Anzei- gen, Erklärungen und Zahlungen des Versicherungsnehmers entge- genzunehmen, sie ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versiche- rer weiterzuleiten.
Makler. Der zuvor genannte Mandant bevollmächtigt nachfolgend genannten Makler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur umfassenden Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegenheiten. CPS Capital-Product-Service GmbH Xxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxx D-MHOT-3WRCF-04
Makler. Der zuvor genannte Auftraggeber bevollmächtigt nachfolgend genannten Makler, dessen Erfüllungsgehilfen und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur umfassenden Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegen- heiten.