Durchführung der Nachzuchtkontrolle/Nachzuchtsichtung Musterklauseln

Durchführung der Nachzuchtkontrolle/Nachzuchtsichtung. II.Aufzuchtbedingungen des Club ELSA 24 § 1 ALLGEMEINES § 2 ZUCHTRECHT § 2.1 Züchter § 2.2 Mieten von Zuchthunden zu Zuchtzwecken § 2.3 Verkauf von belegten Hündinnen § 3 ZUCHTBERATUNG UND ZUCHTKONTROLLE
Durchführung der Nachzuchtkontrolle/Nachzuchtsichtung. Die Zuchtkommission benennt zur Durchführung der Nachzuchtsichtung eine Kommission und den Zuchtrichter und bestimmt den Zeitpunkt der Sichtung in Absprache mit dem Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer. Die Nachzuchtsichtung erfolgt im Alter von ca. 15 Monaten bei ca. 2/3 der Nachzucht. Nach einem Wurf mit Zuchtlenkung und durchgeführter Nachzuchtsichtung entscheidet die Kommission zusammen mit dem Zuchtrichter über einen eventuellen weiteren Zuchteinsatz des Rüden bzw. der Hündin. Die Beurteilung erfolgt nach Abs.5 der ZZO. Die Zuchtkommission ist berechtigt und verpflichtet, aus zuchthygienischen Gründen Hunde, die überwiegend Nachzucht mit gesundheitsrelevanten Mängeln hervorbringen, mit Zuchtausschluss zu belegen und bestimmte Verpaarungen zu verbieten. Die Zuchtkommission hat Hunde mit nachträglich festgestellten genetischen oder anderen zuchtausschließenden Mängeln, z.B. Epilepsie, SLO und PRA (Aufzählung nicht abschließend) trotz früher ausgesprochener Zuchttauglichkeit sofort mit Zuchtausschluss und den damit zusammenhängenden Folgen zu belegen. Der Zuchtkommission obliegt überdies eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Kontrolle des Einsatzes von Deckrüden. Sonderfälle (Aufzählung nicht abschließend): · Bei Hunden, die ausschließlich auf Grund eines Zahnfehlers eine „Zuchtzulassung für einen Wurf mit Zuchtlenkung und Nachzuchtkontrolle“ erhalten, kann die Nachzuchtkontrolle bereits nach dem Zahnwechsel ab einem Alter von mind. 7 Monaten durch einen VDH-Zuchtrichter oder eine Universitäts-Tierklinik erfolgen. Das Ergebnis dieser Zahnkontrolle muss auf dem vereinseigenen Formular eingetragen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.