Körkommission und Zuchtrichter Musterklauseln

Körkommission und Zuchtrichter. Die Zuchtkommission des Club ELSA benennt die Mitglieder der Körkommission, der mindestens der Zuchtleiter, ein Zuchtwart und ein Züchter (mindestens Zuchtwartanwärter) angehören. Dieser obliegt die Zuchtzulassungsprüfung (ZZP oder Körung) der Hunde, die nicht gleichzusetzen ist mit der Zuchtgenehmigung für den Züchter (s. § 4.1.1 dieser ZO). Die Mitglieder der Körkommission dürfen weder Besitzer oder Halter der zur ZZP vorgestellten Hunde sein, noch dürfen sie deren Besitzer oder Halter im Jahr vor der ZZP gewesen sein. Ebenso dürfen sie nicht mit dem genannten Personenkreis in Hausgemeinschaft leben oder in gerader Linie verwandt sein. Sofern ein Hund aus der Zucht eines Mitglieds der Körkommission stammt, hat sich dieses bei der Besprechung des betroffenen Tieres zu enthalten. Der Zuchtleiter oder sein Stellvertreter leitet die Körung und teilt die Mitglieder der Körkommission und das Hilfspersonal ein. Die Zuchtkommission des Club ELSA benennt ebenso den Zuchtrichter, der den gleichen Einschränkungen unterliegt wie die Körkommission und der die Qualifikation nach § 4.1.2 Abs.3 der Club ELSA-ZO erfüllen muss. Die Körkommission ermittelt aus den zur ZZP eingereichten Unterlagen, aus Zuchtbuchdaten, aus den zusammen mit dem Zuchtrichter durchgeführten Prüfungen (Schussfestigkeitsprüfung und rassespezifische Verhaltensüberprüfung) sowie der zuchtrichterlichen Formwertprüfung zusammen mit dem Zuchtrichter das Körurteil, wobei dessen Wort den Ausschlag gibt. Die Teilnahme an einer Körung des Club ELSA ist auf clubeigenem Formular anzumelden, das auf Anfrage beim Zuchtleiter bzw. seinem Stellvertreter erhältlich ist. Die Körgebühr ist gleichzeitig entsprechend der aktuellen Club ELSA-Gebührenordnung auf das Vereinskonto zu überweisen. Zum Körtermin muss das Alter der vorgestellten Hunde mindestens 20 Monate betragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.