Common use of Durchführung der Schulung Clause in Contracts

Durchführung der Schulung. 2.1) Referenten. AMTANGEE führt die Schulungen in der Regel selbst oder durch von AMTANGEE beauftragte Dritte durch und ist in der Xxxx der jeweiligen Referenten frei. AMTANGEE ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Schulungen zu verändern, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. AMTANGEE ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Schulungszeiten oder der Verlegung des Schulungsortes befugt. 2.2) Kenntnisse. AMTANGEE wird sich bemühen, dem Kunden während der Schulung alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Schulungsplan zu vermitteln. 2.3) Schulungsort, Schulungstermin. AMTANGEE wird die Schulungsleistungen in Absprache mit dem Kunden entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Kunden oder andernorts erbringen. Als Schulungstermin gilt der von AMTANGEE im Angebot benannte und vom Kunden bestätigte Zeitraum. 2.4) Schulung bei AMTANGEE. Soweit die Schulungen in den Räumlichkeiten von AMTANGEE stattfinden, stellt AMTANGEE jedem Kunden einen Arbeitsplatz mit Rechner sowie die notwendigen und jeweils aktuellen Schulungsunterlagen zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Kunde gesondert selbst zu tragen. 2.5) Schulung beim Kunden. Findet eine Schulung in den Räumlichkeiten des Kunden statt, stellt der Kunde die für die Durchführung der Schulung notwendige Infrastruktur und insbesondere Arbeitsplätze und Rechner auf eigene Kosten funktionsfähig zur Verfügung und bereitet eventuell notwendige Netzwerkstrukturen (z.B. für AMTANGEE Mobile) vor. Daneben besteht die Möglichkeit, dass AMTANGEE diese Leistungen erbringt und insbesondere Rechner mit vorinstallierter Schulungssoftware in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Trainingsort zur Verfügung stellt. Diese Leistung ist gesondert im Vertrag zu vereinbaren und vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Durchführung der Schulung. 2.1) Referenten. AMTANGEE führt die Schulungen in der Regel selbst oder durch von AMTANGEE beauftragte Dritte durch und ist in der Xxxx der jeweiligen Referenten frei. AMTANGEE ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Schulungen zu verändern, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. AMTANGEE ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Schulungszeiten oder der Verlegung des Schulungsortes befugt. 2.2) Kenntnisse. AMTANGEE wird sich bemühen, dem Kunden während der Schulung alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Schulungsplan zu vermitteln. 2.3) Schulungsort, Schulungstermin. AMTANGEE wird die Schulungsleistungen in Absprache mit dem Kunden entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Kunden oder andernorts erbringen. Als Schulungstermin gilt der von AMTANGEE im Angebot benannte und vom Kunden bestätigte Zeitraum. 2.4) Schulung bei AMTANGEEXXXXXXXX. Soweit die Schulungen in den Räumlichkeiten von AMTANGEE stattfinden, stellt AMTANGEE jedem Kunden einen Arbeitsplatz mit Rechner sowie die notwendigen und jeweils aktuellen Schulungsunterlagen zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Kunde gesondert selbst zu tragen. 2.5) Schulung beim Kunden. Findet eine Schulung in den Räumlichkeiten des Kunden statt, stellt der Kunde die für die Durchführung der Schulung notwendige Infrastruktur und insbesondere Arbeitsplätze und Rechner auf eigene Kosten funktionsfähig zur Verfügung und bereitet eventuell notwendige Netzwerkstrukturen (z.B. für AMTANGEE Mobile) vor. Daneben besteht die Möglichkeit, dass AMTANGEE diese Leistungen erbringt und insbesondere Rechner mit vorinstallierter Schulungssoftware in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Trainingsort zur Verfügung stellt. Diese Leistung ist gesondert im Vertrag zu vereinbaren und vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

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