Durchführung des Services Musterklauseln

Durchführung des Services. 5.1 Gegenstand der Services im Bereich der Wartung und Instandsetzung ist die Beseitigung von Fehlern der Serviceobjekte nach näherer Maßgabe der jeweiligen Serviceaufträge. Soweit in dem jeweiligen Serviceauftrag nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Maßgabe folgender Regelungen in Verbindung mit der Bestellung unserer Remote Service Produkte.
Durchführung des Services. Von KISSING genannte Termine für den Beginn bzw. das Ende des Services dienen nur der Orientierung, es sei denn, KISSING sichert diese Termine im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Die Einhaltung fest vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Pflichten erfüllt. KISSING wird den Service zügig durchführen. Eine eventuell fest vereinbarte Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Service abgeschlossen ist. Gleiches gilt, wenn nach dem Stand des Services eine Abnahme durch den Kunden oder eine vertraglich vorgesehene Erprobung möglich ist. Verzögert sich die Erfüllung des Auftrags durch Umstände, die durch KISSING nicht zu vertreten sind, so tritt grundsätzlich eine angemessene Fristverlängerung ein. Hiermit in Verbindung stehende Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände erst eintreten, nachdem KISSING in Verzug geraten ist. Eine Fristverlängerung tritt jedoch nicht ein, wenn der Kunde nachweist, dass die Hindernisse den Ablauf der Arbeiten nur unerheblich beeinflussen. Im Falle eines von KISSING verschuldeten Verzugs steht dem Xxxxxx ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn er eine angemessene Nachfrist für drei Nachbesserungsversuche gesetzt hat, verbunden mit der ausdrück- lichen Erklärung, dass der Kunde die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist mit dem dritten Nachbes- serungsversuch ablehnen wird, wenn KISSING die Leistung nicht innerhalb dieser gesetzten Frist erbringt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden („consequential damages“) sowie Produktionsverlusten („loss in production“), bestehen nicht.
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Related to Durchführung des Services

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.