Durchführung des Services Musterklauseln

Durchführung des Services. 5.1 Gegenstand der Services im Bereich der Wartung und Instandsetzung ist die Beseitigung von Fehlern der Serviceobjekte nach näherer Maßgabe der jeweiligen Serviceaufträge. Soweit in dem jeweiligen Serviceauftrag nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Maßgabe folgender Regelungen in Verbindung mit der Bestellung unserer Remote Service Produkte. 5.2 Sie haben die Möglichkeit, bei uns den Remote Service Standard oder Remote Service Premium zu bestellen. Sofern Sie im Rahmen des Serviceauftrages eines der Remote Service Produkte bei uns bestellt haben, gilt Folgendes: 5.3 Nach einer Meldung durch Sie über die Remote-Service Funktion oder über die Helpline (jeweils die „Fehlermeldung“) oder soweit wir durch unseren Remote-Zugriff selbst einen Fehler eines Serviceobjekts erkennen, der einen Serviceeinsatz erfordert, führen wir die entsprechenden Fehlerbehebungen per Remote Service durch, soweit dies möglich ist. Kann das Serviceobjekt nicht oder nicht vollständig per Remote Service instand gesetzt oder repariert werden, informieren wir Sie hierüber unverzüglich und. Sie haben dann die Möglichkeit, uns einen weitergehenden Auftrag zur Durchführung der Services vor Ort durch unser Servicepersonal zu erteilen. 5.4 Bei Bestellung des Remote Service Standard sichern wir Ihnen keine feste Reaktionszeit zu. Bei Bestellung von Remote Service Premium sichern wir Ihnen eine Reaktionszeit von 2 Stunden beginnend mit dem Eingang Ihres Service-Request zu. Die Reaktionszeit gilt nur, wenn Ihr Service-Request innerhalb unserer Geschäftszeiten eingeht. Innerhalb der Reaktionszeit von 2 Stunden beginnen wir mit der Fehlerbehebung. Die Fehlerbehebung selbst erbringen wir lediglich während unserer Geschäftszeiten. 5.5 Soweit in dem jeweiligen Serviceauftrag nicht abweichend vereinbart gelten folgende Geschäftszeiten Montag – Donnerstag 08.30 Uhr -11.30 Uhr 13.15 Uhr – 15.45 Uhr Xxxxxxx 08.30 Uhr – 11.30 Uhr 13.15 Uhr – 15.00 Uhr 5.6 Ein Remote Service Einsatz wird von uns erst nach Freigabe durch Sie durchgeführt, welche Sie uns für jeden Einzelfall mit Erteilung eines Service-Requests erteilen. Ohne einen solchen Service-Request kann kein Remote Zugriff erfolgen. 5.7 Service-Anfragen können auch über unsere Helpline von Ihnen gemeldet bzw. angefragt werden. Die aktuelle Telefonnummer der Helpline ist abrufbar unter xxx.xxxxxxxx.xxx. Ein erster Support erfolgt in diesen Fällen per Telefon. Die Helpline steht Ihnen während der Geschäftszeiten zur Verfügun...
Durchführung des Services. Von KISSING genannte Termine für den Beginn bzw. das Ende des Services dienen nur der Orientierung, es sei denn, KISSING sichert diese Termine im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu. Die Einhaltung fest vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Pflichten erfüllt. KISSING wird den Service zügig durchführen. Eine eventuell fest vereinbarte Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Service abgeschlossen ist. Gleiches gilt, wenn nach dem Stand des Services eine Abnahme durch den Kunden oder eine vertraglich vorgesehene Erprobung möglich ist. Verzögert sich die Erfüllung des Auftrags durch Umstände, die durch KISSING nicht zu vertreten sind, so tritt grundsätzlich eine angemessene Fristverlängerung ein. Hiermit in Verbindung stehende Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände erst eintreten, nachdem KISSING in Verzug geraten ist. Eine Fristverlängerung tritt jedoch nicht ein, wenn der Kunde nachweist, dass die Hindernisse den Ablauf der Arbeiten nur unerheblich beeinflussen. Im Falle eines von KISSING verschuldeten Verzugs steht dem Xxxxxx ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn er eine angemessene Nachfrist für drei Nachbesserungsversuche gesetzt hat, verbunden mit der ausdrück- lichen Erklärung, dass der Kunde die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist mit dem dritten Nachbes- serungsversuch ablehnen wird, wenn KISSING die Leistung nicht innerhalb dieser gesetzten Frist erbringt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden („consequential damages“) sowie Produktionsverlusten („loss in production“), bestehen nicht.
Durchführung des Services 

Related to Durchführung des Services

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.