Durchführung des Öffentlichen Angebots Musterklauseln

Durchführung des Öffentlichen Angebots. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Green Bonds 2023/2028 erwerben möchten, haben die Mög- lichkeit diese direkt von der Emittentin zu erwerben. Das Öffentliche Angebot durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in Deutschland, in Luxemburg und in Österreich und ist nicht auf bestimmte Kategorien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schaltung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Tageblatt kommuniziert werden. Für das Öffentliche Angebot müssen Anleger ihre Kaufanträge unter Verwendung des auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) verfügbaren Zeichnungsscheins während des oben definierten An- gebotszeitraums der Emittentin mittels Brief (hep solar projects GmbH, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx) oder Email (xxxxxxxxx@xxx.xxxxxx) zusenden und den Kaufpreis für die Schuldverschreibungen, die sie erwerben möchten, innerhalb von zwei Wochen auf das Verrechnungskonto der hep solar projects GmbH bei der Kreisspar- kasse Heilbronn (IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC: XXXXXX00XXX) einzahlen; maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang. Mit der Zusendung des Kaufantrags verzichten die Anleger gemäß § 151 Abs. l BGB auf einen Zugang der Annahmeerklärung. Alternativ können Anleger für das Öffentliche Angebot auch Kaufanträge über die Online-Zeichnungsstrecke der Emittentin (xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023) abgeben, welche mithilfe der Portagon-Software bereitgestellt wird. Hierbei folgt der Zeichnungsinteressent einer Verlinkung "Jetzt den hep Green Bond 2023/2028 online zeich- nen", die nach Aktivierung auf ein separates Fenster einer Subdomain der Emittentin führt. Innerhalb eines mehr- stufigen Verfahrens werden Informationen über den Investitionsbetrag und die persönlichen Daten eingeholt sowie eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt. In einem letzten Schritt werden die Daten zusammengefasst für den Zeichner dargestellt, welcher mittels finaler Bestätigung den Zeichnungsauftrag absendet. Eine Annahmeerklärung wird nach Überprüfung der Zeichnung per Mail an die Anleger zugestellt.
Durchführung des Öffentlichen Angebots. Das Öffentliche Angebot durch die Emittentin richtet sich an alle Anleger in Deutschland und in Luxemburg und ist nicht auf bestimmte Kategorien von Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schaltung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Tageblatt kommuniziert. Die Zeichnung erfolgt über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssystem XETRA oder einem an diese Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen („Zeichnungsfunktionalität“). Anleger aus dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland, die Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen abgeben möchten, müssen diese über ihre jeweilige depotführende Stelle während des Angebotszeitraums für das Öffentliche Angebot abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt voraus, dass die depotführende Stelle (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist („Handelsteilnehmer“) oder über einen anderen Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat; (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt; und zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität nach Maßgabe der geltenden Nutzungsbedingungen der Deutsche Börse AG für die Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage ist. Anleger, deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der zusammen mit der depotführenden Stelle des Anlegers das Zeichnungsangebot abwickelt. Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsanträge über die Zeichnungsfunktionalität. Der Orderbuchmanager im Sinne der Zeichnungsfunktionalität erfasst alle Zeichnungsanträge der Handelsteilnehmer in einem Orderbuch und leitet diese Zeichnungsanträge an die BankM AG als Bookrunner zur Berücksichtigung im zentralen Orderbuch weiter. Die Zeichnungsanträge der Anleger sind bis zum Ablauf des Angebotszeitraums frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Der Orderbuchmanager im Sinne der Zeichnungsfunktionalität sperrt das Orderbuch mindestens einmal täglich während des Angebotszeitraums (der Zeitabschnitt zwischen Beginn des Angebots und der ersten Sperrung bzw. zwischen jeder weiteren Sperrung wird nachfolgend jeweils als "Zeitabschnitt" bezeichnet) und nimmt die in dem jeweiligen Zeitabschnitt eingegangenen Kau...
Durchführung des Öffentlichen Angebots. Das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität oder die Website durch die Emittentin richtet sich an alle potenziellen Anleger in Deutschland und in Luxemburg und ist nicht auf bestimmte Katego- rien potenzieller Investoren beschränkt. In Luxemburg wird das Öffentliche Angebot insbesondere durch die Schaltung einer Angebotsanzeige im Luxemburger Wort kommuniziert.

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  • Veröffentlichungen 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Inter- netplattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschlä- ge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektro- nisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich. 3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der Internetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den Anbietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbun- dene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese be- messen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Umfang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der Anzeige in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält min- destens: a) den Gegenstand der Beschaffung; b) die Frist für die Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge; c) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnis- se des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausfüh- rung gelangt. 6 Im Staatsvertragsbereich erteilte Zuschläge sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichen. Die Mitteilung enthält folgende Angaben: a) Art des angewandten Verfahrens; b) Gegenstand und Umfang des Auftrags; c) Name und adresse des Auftraggebers; d) Datum des Zuschlags; e) Name und Adresse des berücksichtigten Anbieters; f) Gesamtpreis des berücksichtigten Angebots einschliesslich Mehr- wertsteuer. 7 Die Kantone können zusätzliche Publikationsorgane vorsehen.