Durchleitungsrecht Musterklauseln

Durchleitungsrecht. 1) Grundeigentümer, deren Liegenschaften am Telekommunikationsnetz der ESAG angeschlossen sind, haben die Durchleitung von Kabelanlagen durch ihr Grundstück unentgeltlich zu gestatten.
Durchleitungsrecht für die Kabelnetzanlage zugunsten FGW, zu Lasten Parzellen-Nr. Der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstückes gestattet der FGW als Werkeigentümerin des Kabelnetzes für die Versorgung von Radio-, Fernseh- und Telematikdienste in Walchwil im belasteten Grundstück Kabel zu verlegen und die Montage von Verstärkern und Verteilern vorzunehmen, diese Kabelleitung bzw. Verstärker und Verteiler bestehen zu lassen, zu unterhalten und zu erneuern.
Durchleitungsrecht. Der Liegenschaftsbesitzer gewährt Yetnet unentgeltlich die für alle Installationen notwendigen Durchleitungs- und Installationsrechte auf allen seinen Grundstücken, auch ausserhalb der angeschlossenen Liegenschaft. Sie erstellt für vorgenannte Liegenschaft eine Zuleitung bis zur Signalübergabestelle. Sie sorgt für ein- wandfreien Empfang. Die Anlage bleibt im Eigentum von Yetnet Seon und kann weiter ausgebaut wer- den. Über das Programmangebot entscheidet der Genossenschaftsverband Geissacher.
Durchleitungsrecht. Der Wärmekunde räumt dem Wärmelieferanten unentgeltlich das Recht ein, Leitungen für den Betrieb des Wärmeversorgungsnetzes in seinem Grundstück und Objekt einzubauen und dauernd zu unter- halten und zu betreiben. Der Wärmekunde hat das Recht, die Verlegung bestehender Leitungen zu verlangen, wenn dies für die bauliche Nutzung des Grundstücks zwingend notwendig ist. Der Verur- sacher trägt die dadurch verursachten Kosten. Der Erwerb von Durchleitungsrechten auf privatem Grund in der Nachbarschaft obliegt dem Wärmekunden auf seine Kosten.
Durchleitungsrecht. Der Grundeigentümer sowie der Baurechtsberechtigte erteilen oder verschaffen der EVA kostenlos das Durchleitungsrecht für die sie versorgende Leitung. Sie verpflichten sich, das Durchleitungsrecht auch für Leitungen zu erteilen, die für die Ver- sorgung Dritter bestimmt sind. Vorbehalten bleibt das Expropriationsrecht (Enteignung) gemäss Art 43 des Bundesgesetzes betreffend elektrischer Schwach- und Starkstromleitungen vom 24. Juni 1902. Ferner ist das notwendige Ausästen von Bäumen und Sträucher zuzulassen. Zur dinglichen Sicherung ihrer Leitungsanlagen in Privatgrundstücken ist die EVA berechtigt, diese auf eigene Kosten im Grundbuch eintragen zu lassen.
Durchleitungsrecht. Der Liegenschaftsbesitzer gewährt Yetnet unentgeltlich und dauernd die für alle Installationen notwendigen Durchleitungs- und Installationsrechte auf der Parzelle.
Durchleitungsrecht. Der Eigentümer gewährt Yetnet die für alle Installationen notwendigen Durchleitungs- und Installationsrechte auf allen sei- nen Grundstücken unentgeltlich, auch ausserhalb der vom Anschluss betroffenen Parzellen. Auf Wunsch und Kosten einer Partei werden diese Rechte in einer separaten Vereinbarung festgehalten, öffentlich beurkundet und als (Personal) Dienst- barkeit im Grundbuch eingetragen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.