Durchrechnungszeitraum. Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines Durch- rechnungszeitraumes von längstens 52 Wochen (1 Jahr) ungleichmäßig so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchschnitt 38,5 Stunden nicht überschreitet.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Durchrechnungszeitraum. Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines Durch- rechnungszeitraumes Durchrechnungszeitraumes von längstens 52 Wochen (1 Jahr) ungleichmäßig so verteilt werden, dass sie im wöchentlichen Durchschnitt 38,5 Stunden nicht überschreitet.
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Samples: Rahmenkollektivvertrag, Kollektivvertrag Für Arbeiter in Der Stein Und Keramischen Industrie