Common use of Eigener Hausstand von Kindern Clause in Contracts

Eigener Hausstand von Kindern. Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus- stands mitversichert. Abweichend von Nr. 13.2 ist die Entschädigung für Wertsachen auf 5.000 EUR begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 20.000 EUR je Versicherungsfall.

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Eigener Hausstand von Kindern. Gründet eines Ihrer Kinder einen eigenen Hausstand, so ist der Hausrat des Kindes für die Dauer von sechs Monaten ab Gründung des Haus- stands mitversichert. Die Entschädigungsgrenze aus Nr. 8.6.1 gilt hierfür nicht. Abweichend von Nr. 13.2 8.2 ist die Entschädigung für Wertsachen auf 5.000 EUR begrenztHausrat in der Studentenwohnung auch nach Gründung eines eigenen Hausstandes versichert. Die Höchstentschädigung Höchstent- schädigung nach dieser Bestimmung beträgt 20.000 insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall.

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