Beschreibung des Versicherungsumfangs Musterklauseln

Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Ziffer 8), der Regelungen in Ziffer 7.3.3 bis 7.3.5 oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der mitgeführte Inhalt (Hausrat) des Ver> sicherungsnehmers und der mit ihm reisenden Perso> nen oder der Ehepartner (auch eingetragener Lebens> partner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemein> schaL) des Versicherungsnehmers und deren Ver> wandte 1. Grades (auch Geschwister) und deren (Ehe>
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäu- de mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Ver- sicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. b) Privat genutzte Garagen/Carports, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden. c) Sonstige Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäu- de mit ihren Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und Grund- stücksbestandteile, einschließlich unmittelbar an das Gebäude an- schließender Terrassen, auf dem im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsgrundstück. Für Gartenbepflanzung besteht Versicherungsschutz im Umfang von § 8 Nr.1 j).
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen. Darüber hinaus sind Nebengebäude je nach Produktlinie wie folgt versichert: Gothaer Wohngebäude Basis Nicht versichert Gothaer Wohngebäude Plus Bis zu einer Grundfläche von 25 m². Die Entschädigungsgrenze ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt Gothaer Wohngebäude Premium Bis zu einer Grundfläche von 25 m². Die Entschädigungsgrenze ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt b) Mitversichert sind
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichne- ten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäu- dezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude an- schließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) sind bis zu einer Fläche von 75 qm mit- versichert, sofern sie fachmännisch montiert und nachweis- lich in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, welche die mitversicherten Personen (siehe § 6) im Kraftfahrzeug mit- führen, wie zum Beispiel Reisegepäck, Mobiltelefone, Laptops sowie alle weiteren Sachen zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch). b) Mitversichert sind berufliche und gewerbliche Sachen, wie zum Beispiel Mobiltelefone und Laptops. c) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zu den versicher- ten Sachen. Bargeld ist bis maximal 3.500 Euro versichert.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. 6.1.1 Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. 6.1.2 Mitversichert gelten auch in das Gebäude nachträglich eingefügte - nicht aber ausgetauschte - Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. 6.1.3 Garagen und Carports, die zu dem versicherten Gebäude gehören und sich auf oder in der Nähe des Versicherungsgrundstückes befinden sind bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Anzahl mitversichert.
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind die in dem Versicherungsschein be- zeichneten Gebäude mit deren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör, einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem Ver- sicherungsgrundstück. Gebäudebestandteile sind auch Sachen außerhalb von dem Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden sind und gemein- sam mit anderen Gebäudebestandteilen eine technisch wirtschaftliche Einheit bilden, die dauerhaft dem Gebäu- de dient. Nicht dazu gehören auf dem Versicherungs- grundstück installierte Solaranlagen (Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen als Bodenanlagen). b) In Erweiterung von a) sind bis zum vereinbarten Betrag (siehe Deklaration der versicherten Sachen und Kosten) bauliche Grundstücksbestandteile und weiteres Ge- bäudezubehör, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, mitversichert. VG-213-2020-03 9/20 Bauliche Grundstücksbestandteile und weiteres Ge- bäudezubehör sind Hof- und Gehsteigbefestigungen, bauliche Einfriedungen, Schutz- und Trennwände, Pergolen, elektrische Freileitungen, Hundehütten, Haus- tierställe, frei stehende gemauerte Außenkamine, Brenn- holz, Schilder, Transparente, Ständer, Masten, im Boden fest und dauerhaft verankerte Spielgeräte und Schwimm- becken, Beleuchtungs- und Antennenanlagen, Leuchtröh- renanlagen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, elektri- sche Pumpen, Generatoren sowie Flüssiggastanks. Nicht versichert ist ausschließlich gewerblich genutztes Gebäudezubehör.