Beschreibung des Versicherungsumfangs Musterklauseln

Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Ziffer 8), der Regelungen in Ziffer 7.3.3 bis 7.3.5 oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der mitgeführte Inhalt (Hausrat) des Ver> sicherungsnehmers und der mit ihm reisenden Perso> nen oder der Ehepartner (auch eingetragener Lebens> partner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemein> schaL) des Versicherungsnehmers und deren Ver> wandte 1. Grades (auch Geschwister) und deren (Ehe>
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Ge- bäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör ein- schließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrund- stück. Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmonta- ge) sind mitversichert, sofern sie fachmännisch montiert und nach- weislich in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Zur Photo- voltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungs- elemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen. Darüber hinaus sind Nebengebäude je nach Produktlinie wie folgt versichert: Gothaer Wohngebäude Basis Nicht versichert Gothaer Wohngebäude Plus Bis zu einer Grundfläche von 25 m². Die Entschädigungsgrenze ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt Gothaer Wohngebäude Premium Bis zu einer Grundfläche von 25 m². Die Entschädigungsgrenze ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäu- de mit ihren Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und Grund- stücksbestandteile, einschließlich unmittelbar an das Gebäude an- schließender Terrassen, auf dem im Versicherungsschein bezeich- neten Versicherungsgrundstück. Für Gartenbepflanzung besteht Versicherungsschutz im Umfang von § 8 Nr.1 j).
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versiche- rungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungs- ort).
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind die in dem Versicherungsschein be- zeichneten Gebäude mit deren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör, einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem Ver- sicherungsgrundstück. Gebäudebestandteile sind auch Sachen außerhalb von dem Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden sind und gemein- sam mit anderen Gebäudebestandteilen eine technisch wirtschaftliche Einheit bilden, die dauerhaft dem Gebäu- de dient. Nicht dazu gehören auf dem Versicherungs- grundstück installierte Solaranlagen (Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen als Bodenanlagen).
Beschreibung des Versicherungsumfangs. Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe Abschnitt A § 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden, sofern über diesen Vertrag eine ständig bewohnte Wohnung versichert ist. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Ersatzleistungen, die der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverhältnissen erlangt, werden bei der Entschädigungszahlung angerechnet.
Beschreibung des Versicherungsumfangs a) Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, welche die mitversicherten Personen (siehe § 6) im Kraftfahrzeug mit- führen, wie zum Beispiel Reisegepäck, Mobiltelefone, Laptops sowie alle weiteren Sachen zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch).