Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Musterklauseln

Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wo- bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 5.200.000,- Euro. Das haftende Eigenkapital der Gesell- schaft beträgt ca. 14.700.000,- Euro. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen erge- ben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei die- ser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 2,557 Mio. EUR (Stand: 31.12.2021). Das eingezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt 2,557 Mio. EUR (Stand: 31.12.2021).
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Angaben über das gezeichnete und eingezahlte Eigenkapital der Gesellschaft finden Sie am Ende des Verkaufspros- pekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentfonds (nachfolgend „AIF“), und auf be- rufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahlten Kapital umfasst.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital und damit ein haften- des Eigenkapital in Höhe von 6 Mio. Euro. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, ab- gedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro- zent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi- tal umfasst.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Das eingezahlte Eigenkapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich am 31. Dezember 2020 auf EUR 5.000.000. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahlten Kapital umfasst.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von € 5,0 Mio. (Stand: 31.12.2021). Die Eigenmittel der Gesellschaft belaufen sich auf € 52,732 Mio. (Stand: 31.12.2021). Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahlten Kapital umfasst.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel. Das Eigenkapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich am 31. Dezember 2019 auf 9.580.000 Euro, davon belief sich das gezeichnete Kapital auf 8.000.000 Euro. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahlten Kapital umfasst.