Eigenmittel. Die antragstellende Person oder Firma muss sich angemessen an der Schweizer Finanzierung beteiligen. Die Angemessenheit orientiert sich am Umfang des Vorhabens und den Möglichkeiten der Antragstellenden. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln (Barmittel), Referenzmitteln und Rückstellungen der Antrag- stellenden bestehen. Rückstellungen werden bis maximal der Hälfte des budgetierten Betrags anerkannt.
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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung
Eigenmittel. Die antragstellende Person oder Firma Produktionsfirma muss sich angemessen an der Schweizer Finanzierung beteiligen. Die Angemessenheit orientiert sich am Umfang des Vorhabens und den Möglichkeiten der Antragstellenden. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln (Barmittel), Referenzmitteln und Rückstellungen der Antrag- stellenden Produktion bestehen. Rückstellungen werden bis maximal der Hälfte des budgetierten Betrags anerkannt.
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Samples: Reglement 3.1.0