FINANZBESTIMMUNGEN Zu ARTIKEL 25 Musterklauseln

FINANZBESTIMMUNGEN Zu ARTIKEL 25. In Artikel 14 der Beitrittsakte sind die von Rumänien und Bulgarien zu zeichnenden Anteile am Kapital der EIB mit € 846 Mio. und € 296 Mio. festgelegt. In Artikel 25 der Beitrittsakte werden die von den beiden Ländern einzuzahlenden Anteile festgelegt. Dazu sieht Artikel 5 der Satzung der EIB vor, dass das gezeichnete Kapital von den Mitgliedstaaten in Höhe von durchschnittlich 5 % der im Artikel 4.1. der Satzung festgelegten Beträge einzuzahlen ist. Der für Rumänien und Bulgarien festgelegte Anteil entspricht jeweils genau 5% ihres gezeichneten Kapitals. Weiters wird festgelegt, dass der einzuzahlende Gesamtbetrag in 8 gleichen Raten fällig wird, wobei die erste Ende Mai 2007 zu entrichten ist und die letzte Ende November 2011 fällig wird. Im Industrieministerrat am 14./15. Mai 2001 wurden die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge für die Regelung des Übergangs des EGKS-V nach dessen Auslaufen am 23.7.2002 in einen Forschungsfonds für Kohle und Stahl angenommen (ABl. L 79/42 vom 22.3.2002). Das gesamte Vermögen (ca. 1,6 Mrd. €) und alle Verbindlichkeiten gingen daher am 24.7.2002 in diesen Forschungsfonds nunmehr der EG über, mit dem ausschließlich Forschungsaktivitäten im Kohle- und Stahlsektor außerhalb des EU-Forschungsrahmenprogramms finanziert werden. Von den Mitteln des Fonds wurden 27,2 % für den Kohlesektor und 72,8 % für den Stahlsektor bereitgestellt. Die rechtliche Grundlage für diesen Übergang ist im Protokoll zum Vertrag von Nizza festgeschrieben. Bulgarien und Rumänien werden sich ab dem Zeitpunkt des Beitritts am genannten Fonds beteiligen. Sie leisten die entsprechenden Beitragszahlungen an den Fonds. Diese werden entsprechend dem Wert des Kohle- und Stahlsektors im jeweiligen Beitrittsland veranschlagt, basierend auf derselben Weise wie sie auch für die derzeitigen Mitgliedsstaaten angewendet wurde. Die Zahlungen erfolgen ab 2009 in vier Tranchen (2009: 15 %, 2010: 20 %, 2011: 30 %, 2012: 35 %). Artikel 27 enthält die erforderlichen budgetären Detailregelungen für die Verwaltung und Abwicklung der vor dem Beitrittszeitpunkt zugesagten Vorbeitrittshilfen (PHARE, PHARE-CBC sowie die Beihilfen der in Artikel 31 genannten Übergangsfazilität). Für diese Heranführungshilfen wird im letzten, vollen Kalenderjahr vor dem Beitritt, also im Jahr 2006 oder 2007, letztmalig eine Programmplanung durchgeführt. Die organisatorische Verwaltung der Abwicklung aus diesen Programmen obliegt ab dem Zeitpunkt des Beitritts den Durchführungsste...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.