Eigentumssicherung. 5.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung. 5.2. Werkzeuge und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgfältig verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern und nur für Zwecke des Vertrages benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden. 5.3. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.11. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Beschreibungen und anderen sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn sofern Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen, vollständig an uns zurückzugeben. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.22. Werkzeuge Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der solcher vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie die Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.33. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. 5.1 An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Eventuell vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungs- pflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. Werkzeuge 5.2 Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, Muster, Software, Fertig- und Halbfertigprodukte, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer der Unterhaltung und der Reparatur dieser Gegenstände tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der solcher vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den dem unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie diese Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.. Stand: 02/2017
5.3. 5.3 Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.. Messer Cutting Systems GmbH | Xxxx-Xxxx-Xxx. 0-0 | 00000 Xxxx-Xxxxxxx | T +00 (0)0000-000-0 | F +49 (0)0000- 000-000 | xxx.xxxxxx-xx.xx 2
Appears in 1 contract
Eigentumssicherung. 5.11. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Eventuell vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.22. Werkzeuge Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer der Unterhaltung und der Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel dieser Gegenstände trägt der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragenLieferant. Der Lieferant wird uns unverzüglich unver- züglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung Gegenständen Mittei- lung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie diese Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.33. Modelle, Matrizen, Schablonen, Muster, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, ebenso vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten vom Besteller zur Verfügung gestellt oder von ihm voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers für Lieferungen an Dritte verwendet werden.
4. Von uns beigestellte Teile und Stoffe verbleiben in unserem Eigentum. Eine Verar- beitung bzw. ein Zusammenbau erfolgt im Namen und auf Rechnung des Bestel- lers als Hersteller; wir erwerben unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verar- beitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der hergestellten Sache höher ist als der Wert der beigestellten Teile und Stoffe – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache.
5. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte Eigen- tumsvorbehalte unzulässig.
6. Sofern wir Entwicklungsleistungen des Lieferanten durch Einmalzahlung, Umlage auf den Teilepreis oder in sonstiger Weise vergüten, räumt der Lieferant uns hin- sichtlich seiner im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Lieferung stehen- den urheberrechtlich geschützten Ergebnissen (z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Layouts, Pläne, Konstruktionsdaten, Informationen) ein nicht ausschließ- liches, unwiderrufliches, übertragbares, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenztes Recht ein, diese Ergebnisse unentgeltlich beliebig zu nutzen, zu ändern, zu bear- beiten und zu verbreiten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. a) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem den Lieferanten zur Verfügung Verfü- gung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen an- deren Unterlagen (auch in elektronischer Form) behalten wir uns das Eigentum oder bzw. das Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigenvervielfäl- tigen. Eine Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung ist zulässig.
b) Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten Liefe- ranten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen . In elektronischer Form zur Verfügung gestellter Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen hiervon sind ist nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen DatensicherungAufbewahrungspflichten.
5.2. Werkzeuge c) Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert geson- dert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig sorg- fältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie die Gegen- stände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der des mit uns geschlossenen Verträge Vertrags benötigt werden.
5.3d) Ergänzend gelten die Bestimmungen der Nr. 10 dieser AEB.
e) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung Zah- lungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte Eigentums- vorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht und Urheber-recht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Zu- stimmung weder Dritten zugänglich machen machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen nut- zen oder vervielfältigen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertra- ges; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnun- gen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Er hat diese Unterlagen und eventuelle Kopien auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. Werkzeuge Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie diese Ge- genstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.3. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. (1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. (2) Werkzeuge und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgfältig verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern und nur für Zwecke des Vertrages benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände Gegen- stände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.3. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. 5.1 An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Eventuell vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. Werkzeuge 5.2 Werkzeuge, Vorrichtungen und Fertigungsmittel (z.B. Modelle, ) die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer der Unterhaltung und der Reparatur dieser Gegenstände tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der solcher vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den dem unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie diese Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden. Die Gegenstände dürfen ohne schriftliche Einwilligung auch nach Vertragsende in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder sonst zur Benutzung überlassen oder für Dritte verwendet werden. business transfer, the payment terms stated in Paragraph 4 shall be extended by the period of the delay.
5.3. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Eigentumssicherung. 5.1. (1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen und eventuelle Kopien auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von vom ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages Vertragen führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. Werkzeuge (2) Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich machen, zu machen sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung der Unterhalten und der Reparatur dieser Gegenstände tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der als solcher vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den dem unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie diese Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.3. (3) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Eigentumssicherung. 5.17.1. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen Beschreibungen, Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant Auftrag- nehmer darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten Auftragnehmer hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.27.2. Werkzeuge und Modelle, die wir dem Lieferanten Auftragnehmer zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten Auftragnehmer gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant Auftragnehmer wird sie als unser Eigentum kenntlich machen, sorgfältig verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern und nur für Zwecke des Vertrages benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.37.3. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten Auftragnehmers gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract
Eigentumssicherung. 5.11. An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie den dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, AbbildungenMuster, Modelle, Berechnungen, Beschreibungen Marken und anderen Aufmachungen oder ähnliche Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht Eigentums- und Urheberrechte sowie etwaige sonstigen Schutzrechte vor. Der Lieferant darf sie diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Schriftform weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig und unverzüglich mit Beendigung des Vertrages oder im Falle eines endgültig nicht zustande gekommenen Vertrages ohne besondere Aufforderungen an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.22. Werkzeuge oder sonstiges beigestelltes Material sowie Fertigprodukte und ModelleHalbfertigprodukte, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken in unserem Auftrag gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung der Verwahrung und etwaigen Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel sind bereits bei der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragenPreisbildung berücksichtigt. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Gegenständen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie die Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der des mit uns geschlossenen Verträge Vertrages benötigt werdenwerden oder ein Vertrag endgültig nicht zustande gekommen ist.
5.33. Eigentumsvorbehalte Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten gelten nurauf Übereignung an, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten spätestens mit Kaufpreiszahlung für die jeweiligen Produkte beziehengelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderungen ermächtigt. Ausgeschlossen sind aber jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, an denen insbesondere der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. sind erweiterte oder erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässigEigentumsvorbehalt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumssicherung. 5.1. a) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen sowie dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung.
5.2. Werkzeuge b) Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum über. Der Lieferant wird sie Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, in angemessenem Umfang gegen Schäden jeglicher Art absichern abzusichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel der vom Lieferanten hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Werkzeugen und Modellen Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, sie die Gegenstände im ordnungsgemäßen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erfüllung der mit uns geschlossenen Verträge benötigt werden.
5.3c) Ergänzend gelten die Bestimmungen der Nr. 10 dieser AEB.
d) Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Insbes. Insbesondere sind erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte unzulässig.
Appears in 1 contract