Eigentumssicherung. Der Mieter ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein oder an einem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Eigentumssicherung. 13.1 Der Mieter ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten am Mietobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. .
13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein das oder an einem dem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Eigentumssicherung. 12.1. Der Mieter ist weder nicht berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten am Mietobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), ) noch Rechte aus dem Mietvertrag Vertrag abzutreten.
12.2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund nachweislich schriftliche Ansprüche auf ein das oder an einem dem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumssicherung. 11.1 Der Mieter ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten am Mietobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten. .
11.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein das oder an einem dem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Mietvertrag
Eigentumssicherung. 9.1 Der Mieter ist weder nicht berechtigt, Dritten Rechte an den Mietobjekten am Mietobjekt einzuräumen (insbesondere ins- besondere Untervermietung, Leihe), ) noch Rechte aus dem Mietvertrag Vertrag abzutreten. .
9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein das oder an einem dem Mietobjekt geltend machen, wird der Mieter den Dritten darauf hinweisen, dass das Mietobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den Vermieter hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Mietvertrag