Eigentumssicherung. Der LN ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Leasingobjekten einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Leasingvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein oder an einem Leasingobjekt geltend machen, wird der LN den Dritten darauf hinweisen, dass das Leasingobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den LG hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Eigentumssicherung. 12.1 Der LN ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Leasingobjekten am Leasingobjekt einzuräumen (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Leasingvertrag abzutreten. .
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein das oder an einem dem Leasingobjekt geltend machen, wird der LN den Dritten darauf hinweisen, dass das Leasingobjekt nicht in seinem Eigentum steht, und den LG hierüber unverzüglich informieren.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Eigentumssicherung. Der LN ist weder berechtigt, Dritten Rechte an den Leasingobjekten einzuräumen einzuräu- men (insbesondere Untervermietung, Leihe), noch Rechte aus dem Leasingvertrag Leasing- vertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Beschlagnahme oder Pfändung oder aus anderem Grund Ansprüche auf ein oder an einem Leasingobjekt geltend gel- tend machen, wird der LN den Dritten darauf hinweisen, dass das Leasingobjekt Leasing- objekt nicht in seinem Eigentum steht, und den LG hierüber unverzüglich informierenin- formieren.
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Samples: It Services Leasingvertrag