Eigentumsvorbehalt, Beistellung von Werkzeugen und Produktions- mitteln. 5.1. Stellt LEONI dem Lieferanten Werkzeuge, Modelle, Schablonen oder sonstige Fertigungs- und Produktionsmittel bei, liegt das Eigentum hieran bei LEONI und bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Lieferant wird das Eigentum von LEONI entsprechend als solches kennzeichnen. Es dient ausschließlich zur Verwendung für die Erfüllung des Vertrages mit LEONI. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden für LEONI vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Verwendung erwirbt LEONI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der beigestellten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Lieferant verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für LEONI.