Zahlung, Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 8.1 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der creativecouch geliefer- te Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der creativecouch.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 8.1 Das Honorar ist innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Auftragnehmerin gelieferte Dienstleisung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragnehmerin.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedin- gungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendun- gen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbind- lichkeiten im Eigentum der Agentur.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zah- lung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrech- nung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. Das Entgelt für Software-Kaufverträge ist vor der Erstellung von Lizenzen vollständig zu leisten; der Auftragnehmer wird diese erst nach erfolgter vollständiger Zahlung lizenzieren und ausliefern. In Für Software-Werkvertragsleistungen oder Beratungs- und Schulungsleistungen werden Abschlagszahlungen vereinbart. Zur näheren Ausgestaltung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Vom Auftragnehmer gelegte Rechnungen oder Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für die rechtzeitige Zahlung ist abzustellen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet. Mit schuldbefreiender Wirkung können Zahlungen nur an den Auftrag- nehmer direkt geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen, so werden Zahlungen des Auftraggebers auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt stets zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständi- ger Bezahlung sein Eigentum. Sämtliche vermittelte oder eingeräumte Lizen- zen sind jeweils nur unter der aufschiebenden Bedingung gegeben, dass der Auftraggeber jeweils das Entgelt für diese Software, deren Installation, Anpassung und dazu geleisteter Module vollständig zahlt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und lässt auch eine weitere Fristsetzung des Auftragnehmers unbeachtet, ist dieser berechtigt, die vermittelte bzw. eingeräumte Lizenz ohne Vorankündigung zu kündigen und die ggf. zum Betrieb erforderlichen Codes zu widerrufen, zu löschen oder nicht weiter zu verlängern.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 6.1 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen (z.B. vereinbarte Spesen und Reisekosten). Die vom Auftragnehmer gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fäl- lig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezah- lung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zah- lungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonsti- ger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.