Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von EINSTUDIO gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließ- lich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von EINSTUDIO.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, EINSTUDIO die entstehenden Mahn- und Inkas- sospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschrei- bens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann EINSTUDIO sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abge- schlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist EINSTUDIO nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbrin-
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich EINSTUDIO für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von EINSTUDIO aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von EINSTUDIO schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 6.1 Rechnungen von LNA sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von LNA ge- lieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlich- keiten im Eigentum von LNA.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmerge- schäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, LNA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann LNA sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist LNA nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich LNA für den Fall der nicht fristgerechten Zah- lung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von LNA aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von LNA schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 6.1 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen (z.B. vereinbarte Spesen und Reisekosten). Die vom Auftragnehmer gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Auftragnehmer für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Socialized gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Socialized.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 1. Wir bieten verschiedene Bezahlarten auf unserer Shop Seite an. Grundsätzlich fallen bei einer Xxxx dieser Bezahlarten keine Kosten für Sie an:
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein von Ihnen zu zahlender Betrag (z.B. ein Kaufpreis oder auch das Entgelt für die FLYER Premium Garantie) sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Sollten Sie eine Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig leisten, können wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag mit Ihnen zurücktreten. Alle Rechnungen und etwaige Gutschriften erhalten Sie ausschließlich elektronisch.
3. Bis zum Eingang des zu zahlenden Betrags und aller etwaigen Nebenkosten bei uns, behalten wir uns das Eigentum an den Waren und ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich von uns zu erbringender Leistungen vor.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. Das Entgelt für Software-Kaufverträge ist vor der Erstellung von Lizenzen vollständig zu leisten; der Auftragnehmer wird diese erst nach erfolgter vollständiger Zahlung lizenzieren und ausliefern. In Für Software-Werkvertragsleistungen oder Beratungs- und Schulungsleistungen werden Abschlagszahlungen vereinbart. Zur näheren Ausgestaltung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Vom Auftragnehmer gelegte Rechnungen oder Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Für die rechtzeitige Zahlung ist abzustellen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet. Mit schuldbefreiender Wirkung können Zahlungen nur an den Auftrag- nehmer direkt geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen, so werden Zahlungen des Auftraggebers auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt stets zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständi- ger Bezahlung sein Eigentum. Sämtliche vermittelte oder eingeräumte Lizen- zen sind jeweils nur unter der aufschiebenden Bedingung gegeben, dass der Auftraggeber jeweils das Entgelt für diese Software, deren Installation, Anpassung und dazu geleisteter Module vollständig zahlt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug und lässt auch eine weitere Fristsetzung des Auftragnehmers unbeachtet, ist dieser berechtigt, die vermittelte bzw. eingeräumte Lizenz ohne Vorankündigung zu kündigen und die ggf. zum Betrieb erforderlichen Codes zu widerrufen, zu löschen oder nicht weiter zu verlängern.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 11.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Leistung sowie die damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
11.2. Wurde die Bezahlung in Raten – nicht Teilleistungen – vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
11.3. Die Parteien vereinbaren wechselseitig ein Aufrechnungsverbot selbst bei konnexen Forderungen, außer diese sind schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 1. Zahlungen erfolgen nach unserer Xxxx durch Barzahlung, Überweisung oder per Scheck. Für Zahlungen ins Ausland behalten wir uns vor, in Euro oder fremder Währung zu regulieren. Geleistete Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Mängelfreiheit und/oder der Korrektheit der Abrechnung.
2. Zahlungen sind 30 Tage nach vollständiger und mangelfreier Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung und Eingang der Rechnung fällig. Bei vereinbarten Teillieferungen ist der Eingang der letzten Teilmenge, bei verfrühter Lieferung der vereinbarte Liefertermin, maßgeblich. Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung und der Rechnung sind wir berechtigt, 3 % Skonto vom Nettobetrag in Abzug zu bringen. Bei Werkverträgen gelten die vorgenannten Fristen ab Abnahme.
3. Wir kommen nur in Verzug, auch bei kalendermäßiger Bestimmung der Zahlungstermine, wenn uns eine schriftliche Mahnung nach Fälligkeit zugeht.
4. Sollten wir in Zahlungsverzug geraten, ist der Vertragspartner berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt uns, der Nachweis eines höheren Verzugsschadens dem Vertragspartner vorbehalten.
5. Unbeschadet der Erklärung eines einfachen Eigentumsvorbehalts, lassen wir verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalte nicht gegen uns gelten.
6. Wir sind berechtigt, Forderungen des Lieferanten auch gegen Forderungen von Unternehmen der WITRON-Gruppe wertstellungsgerecht zu verrechnen.