Eigentumsvorbehalt, Beistellung. An den vom Lieferanten angelieferten Waren erhalten wir sofortiges uneingeschränktes Eigentum nach deren Übergabe mit der Abnahme. Das gleiche gilt für die vom Lieferanten mit gelieferten Unterlagen. Durch die Übergabe erklärt der Lieferant, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt, Beistellung. An den vom Lieferanten angelieferten Waren erhalten wir sofortiges uneingeschränktes Eigentum nach deren Übergabe mit der Abnahme. Das gleiche gilt für die vom Lieferanten mit gelieferten UnterlagenUnterlagen und die nach unseren Angaben erstellten Zeichnungen und Beschreibungen. Eigentumsvorbehalte, insbesondere ein verlängerter und/oder erweiterter Eigentumsvorbehalt, gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Durch die Übergabe erklärt der Lieferant, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.
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Samples: Einkaufsbedingungen