Common use of Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang Clause in Contracts

Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang. a) Die ISW GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen Tieren und ihrer Nachzucht bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen vor. Sofern zwischen dem Käufer und der ISW GmbH ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein solcher nicht anerkannt wird, sondern ein "kausaler" Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Käufer in die Insolvenz oder Liquidation gerät. Dem Käufer ist bekannt, dass die ISW GmbH mittelbarer Besitzer der Tiere ist. Der Zulieferer (unmittelbarer Besitzer) wird auf Weisung der ISW GmbH die Tiere an den Käufer herausgeben. Der Gefahrübergang erfolgt ab dem Zeitpunkt der Verladung der Tiere auf das Fahrzeug. Die Gefahr für den zufälligen Untergang oder den Verlust der Ware geht mit Herausgabe der Ware an den Käufer über.

Appears in 4 contracts

Samples: isn-schweineboerse.de, isn-schweineboerse.de, isn-schweineboerse.de