Eingewöhnung Musterklauseln

Eingewöhnung. Kinder benötigen zum Start in den Kindergarten eine Eingewöhnungszeit, die je nach Kind unterschiedlich sein kann. Die ersten Tage dürfen Eltern gerne das Kind begleiten, um dann langsam die anwesende Zeit zu reduzieren(die Regel ist max. vier Wochen, kann aber bis zu drei Monaten andauern). Die Einrichtung ist in der Regel von Montag bis Xxxxxxx, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien der Einrichtung und der zusätzlichen Schließzeiten, geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben der Einrichtung und des Trägers vorbehalten. Die Ferien des Waldkindergartens orientieren sich an den allgemeinen Schulferien in Niedersachsen und betragen drei Wochen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und die erste Woche im Januar. Außerdem gibt es zwei Fortbildungs - und Planungstage im Jahr und mit rechtzeitiger Ankündigung Brückentage, wie im April, Mai und/ oder Oktober. Die Kinder sind durch Zecken und den Fuchsbandwurm gefährdet. Zur Vorbeugung von Borreliose ist es wichtig, dass eine Zecke gleich nach Sichtung exakt entfernt wird.
Eingewöhnung. In der Eingewöhnungszeit lernen sich Eltern, Tagespflegekind und Tagespflegeperson bei mehreren Treffen kennen. Die Dauer der Eingewöhnungszeit kann individuell geregelt werden und orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes. Für Säuglinge und Kleinkin- der wird die Anwesenheitszeit bei der Tagespflegeperson in Absprache mit den Bezugs- personen langsam gesteigert.
Eingewöhnung. Die Ersatzbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dort eine intensive Eingewöhnung des Kindes vorausgegangen ist. Jedes Kind benötigt eine unterschiedlich lange Eingewöhnungszeit, die zwischen Ersatzbetreuungskräften und Eltern individuell vereinbart wird. Betreuungsvertrag - Anlage 5 Juni 2018
Eingewöhnung. Während der Eingewöhnungszeit müssen die Eltern resp. der gesetzlichen Vertreter jederzeit erreichbar und abrufbereit sein. Dabei sei anzumerken, dass die Eltern in den ersten drei/vier Tagen (je nach Situa- tion und Bedürfnis des Kindes) bei der Eingewöhnung mit dabei sind. Ist dies den Eltern aus beruflichen Gründen nicht möglich, so sollte eine engere Bezugsperson (z.B. Familienmitglieder) mit in die Organisa- tion der Eingewöhnung integriert werden. Die Eingewöhnung wird schriftlich in Absprache mit den El- tern vorgenommen und muss dem Kind und seiner Situation angepasst werden. Die Eingewöhnungszeit beginnt mit Vertragsbeginn. Weitere Zusatztage in der Eingewöhnung werden einmalig zusätzlich ver- rechnet. Die Eingewöhnungsdauer beträgt zwei Wochen.
Eingewöhnung. Kinder werden nur nach einer Eingewöhnungszeit aufgenommen. Diese dauert mindestens eine Woche und wird von den Zeiten her an die Bedürfnisse des einzelnen Kindes angepasst.
Eingewöhnung. Die Eingewöhnungszeit wird mit den Eltern und der Tagespflegeperson individuell besprochen. Die Eingewöhnung beginnt mit dem im Bewilligungsbescheid genannten Datum. Hier kann im Einzelfall nach Prüfung durch das Jugendamt eine Förderung bis max. sechs Wochen vor Beendigung des ersten Lebensjahres bewilligt werden.
Eingewöhnung. Um den Tageskindern einen möglichst stressfreien Übergang zu ermöglichen ist eine behutsame Eingewöhnung notwendig. Die Kindertagespflegeperson treffen sich regelmäßig, ca. ein Mal wöchentlich mit den Tageskindern abwechselnd bei sich zu Hause/in der Großtagespflege, um ein Kennenlernen zu ermöglichen. Die Tageskinder haben so auch die Möglichkeit soziale Erfahrungen in einer Kindergruppe zu machen. Die Kindertagespflegeperson unterstützen dieses Lernen durch ein gruppenpädagogisches Angebot.
Eingewöhnung. Die Eltern erklären sich bereit, vor Betreuungsbeginn die Eingewöhnung des Kindes zu unterstützen. Für die Eingewöhnungszeit sind drei bis vier Wochen einzuplanen. Der Monat vor Beginn der Betreuung im bewilligten Stundenumfang ist somit der Eingewöhnungsmonat. Während der Zeit der Eingewöhnung soll das Kind die Möglichkeit erhalten, in seinem eigenen Tempo Vertrauen und Bindung zur Kindertagespflegeperson aufzubauen und die anderen Tageskinder, den Gruppenalltag und die neuen Räumlichkeiten sowie Gruppenrituale und -regeln kennenzulernen. Während der Anwesenheit der Eltern in der ersten Zeit, bekommen die Eltern unter anderem Einsicht in folgende Bereiche: - die konkrete Arbeit der Kindertagespflegeperson, - das Wohlergehen des eigenen Kindes, - die Gruppenstruktur, - den Kontakt zwischen Kindertagespflegeperson und Tageskindern sowie deren Eltern. Die Eingewöhnung verläuft nach dem sog. „Berliner Modell“ und sollte wie folgt ablaufen: ▪ An mindestens drei aufeinander folgenden Tagen kommt ein Elternteil mit dem Kind gemeinsam in die Tagesbetreuung für maximal zwei Stunden täglich. Die Anwesenheit der Bezugsperson bietet die „sichere Basis“ von der aus sich das Kind neugierig der fremden Umgebung nähern und mit der zukünftigen Bezugsperson Kontakt aufnehmen kann. ▪ Der vierte Tag ist der Zeitpunkt für einen ersten Trennungsversuch des begleitenden Elternteils. Wenn sich das Kind in dieser Situation nicht von der Kindertagespflegeperson trösten lässt, sollte der Trennungsversuch abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. ▪ Die Abwesenheit der Eltern/des Elternteils kann langsam verlängert werden, wenn das Kind sich eingelebt hat, mit der neuen Umgebung vertraut ist und die Kindertagespflegeperson das Kind auch in schwierigen Situationen trösten kann. ▪ Danach erfolgt eine Steigerung bis hin zur vereinbarten Betreuungszeit. Die Eltern sollten während der Eingewöhnungszeit immer telefonisch erreichbar und abrufbar sein, um das Kind ggf. abholen zu können. Ihr Kind allein bestimmt das Tempo, in dem es in der Kindertagespflege ankommt. Ein vertrauensvoller, offener Umgang und ein enger Austausch zwischen allen Beteiligten (Eltern, Kindertagespflegeperson und Fachberatung) sind wichtig, damit die Betreuung in der Kindertagespflege gut gelingen kann. Sollte eine der beiden Parteien, Kindertagespflegeperson oder Eltern, in der Eingewöhnungszeit zu dem Schluss kommen, dass eine weitere Betreuung nicht sinnvoll erscheint, muss unverzüglich die F...
Eingewöhnung. Die Eingewöhnungszeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes und beträgt in der Regel zwei bis 3 Wochen. In dieser Zeit ist nach Absprache mit der Einrichtung ein Vertreter der Personensorgeberechtigten ganz oder teilweise anwesend. Näheres ist in der Konzeption der Kindertageseinrichtung geregelt.
Eingewöhnung. Die Betreuungsperson, die Eltern und die Vermittlerin planen die Übergangs- und Eingewöhnungszeit gemein- sam und verbindlich. Sie besprechen, wie das Kind auf die neue Situation vorbereitet und begleitet wird. Die Eingewöhnung geschieht zum Wohle des Kindes sorgfältig, schrittweise und möglichst belastungsfrei im Bei- sein einer Bezugsperson des Kindes. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit und wird den Eltern in Rechnung gestellt und die Betreuungsperson wird dafür entlöhnt.