Einhaltung der Steuer- und Sozialgesetze Musterklauseln

Einhaltung der Steuer- und Sozialgesetze. Der Auftragnehmer wird bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Ver- pflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die- jenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohnge- setz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allge- mein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Einhaltung der Steuer- und Sozialgesetze. Der Auftragnehmer wird bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeits- schutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, ei- nem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein ver- bindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, von dem Auftragnehmer aktuelle, vollständige und prüffähige Nachweise über die Zahlung des jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohns zu verlangen, so- fern eine Behörde oder öffentliche Stelle, diesen Nachweis anfordert und der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies schriftlich nachweist. Hierzu gehören insbesondere Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und ge- zahlte Entgelte.