Interessenkonflikt Musterklauseln

Interessenkonflikt. Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .
Interessenkonflikt. 12.1 AvaTrade muss effektive organisatorische und administrative Kontrollen durchführen und beibehalten, um alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, Interessenkonflikte zu erkennen, zu verwalten, zu offenbaren und aufzuzeichnen. Um dies zu erreichen, hat XxxXxxxx eine Interessenkonfliktpolice entwickelt und umgesetzt.
Interessenkonflikt. 10.1 Der ZE hat im Zusammenhang mit diesem Vertrag Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus wirtschaftlichen Interessen, politi- schen Affinitäten oder nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Bezie- hungen sowie sonstigen Interessen ergeben.
Interessenkonflikt. (1) G & W erbringt Leistungen an den Auftraggeber ausschließlich auf nicht exklusiver Basis.
Interessenkonflikt. 14.1. Ehe die TSHK eine Dienstleistung für den Kunden erbringen kann, prüft sie, ob diese im Widerspruch zu ihrer Satzung oder der Satzung der DSHK steht und dass aus sonstigen Gründen kein Interessenkonflikt vorliegt. Ein Interessenkonflikt aus sonstigen Gründen kann insbesondere dann vorliegen, wenn bestehende Geschäftsbeziehungen die TSHK an einer unvoreingenommenen Erbringung der Dienstleistung an den Kunden hindern. Als Interessenkonflikt zählt auch, dass Verdachtsmomente nach dem Geldwäschegesetz vorliegen.
Interessenkonflikt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, stets unparteiisch und loyal zu handeln. Er ist verpflichtet, keine zusätzlichen Vergütungen von Dritten im Zusammenhang mit dem Auftrag anzuneh- men. Er nimmt während der Vertragslaufzeit andere Aufträge, bei denen wegen der Art des Auftrages oder seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verbindung zu einem Dritten ein Interessenkonflikt für ihn absehbar ist, nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in Schriftform an. Der Auftragnehmer darf mit natürlichen oder juristischen Personen, mit denen er persönlich oder wirtschaftlich verbunden ist, keine Verträge im Rahmen von auftragsbezogenen Beschaffungen abschließen, sofern die Auf- traggeberin nicht vorher in Schriftform zugestimmt hat. Entsteht im Verlauf eines bestehenden Auftragsverhältnisses ein Interessenkonflikt, hat der Auftragnehmer dies der Auftraggeberin unverzüglich offenzulegen und das weitere Vorgehen mit der Auftraggeberin abzu- stimmen. Können sich die Parteien in diesem Fall nicht einigen und kündigt die Auftraggeberin, so ist diese Kündigung vom Auftragnehmer zu vertreten. Dasselbe gilt, wenn ein Interessenkonflikt gegenüber der Auf- traggeberin nicht unverzüglich offengelegt wird oder der Auftragnehmer bei einer Beschaffung im Rahmen des Vertrages eine mit ihm verbundene juristische oder natürliche Person ohne vorherige Zustimmung der Auf- traggeberin beauftragt.
Interessenkonflikt. Wir können an der Vertretung einer Partei verhindert sein, wenn ein Interessenkonflikt im Verhältnis zu einem anderen Mandanten vorliegt. Deshalb prüfen wir, bevor wir ein Mandat übernehmen, ob ein Interessenkonflikt nach den geltenden Verhaltensregeln für Mitglieder der Berliner Rechtsnwaltskammer besteht. Trotz dieser Prüfung können Umstände eintreten, die eine anwaltliche Vertretung in einem aktuellen oder zukünftigen Mandat ausschließen. Sollte dies geschehen, werden wir uns bemühen, unsere Mandanten unter Berücksichtigung der geltenden Verhaltensregeln für Mitglieder der Berliner Rechtsanwaltskammer gerecht zu behandeln. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns vor und während des Mandatsverhältnisses mit den Informationen versehen, die Ihrer Ansicht nach für die Beurteilung eines bestehenden oder möglichen Interessenkonflikts relevant sein können.
Interessenkonflikt. (1) MEDmanagement erbringt Leistungen an den Auftraggeber ausschließlich auf nicht exklusiver Basis.
Interessenkonflikt. (1) V&V erbringt Leistungen an den Auftraggeber ausschließlich auf nicht exklusiver Basis.
Interessenkonflikt. 1. Der Auftragnehmer trifft alle nötigen Vorkehrungen, um eine Situation zu vermeiden, die eine unparteiische und objektive Vertragserfüllung beeinträchtigen könnte. Ein derartiger Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus einem wirtschaftlichen Interesse, politischer Affinität oder nationalen Bindungen, familiären oder freundschaftlichen Beziehungen sowie sonstigen Interessengemeinschaften ergeben. Entstehen im Zuge der Vertragserfüllung Interessenkonflikte, so sind diese dem Europäischen Parlament unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer trifft alle nötigen Vorkehrungen, um diese Interessenkonflikte zu beenden.