Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer dem Verkäufer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leis- tungen zu übermitteln.
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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen (Agb), Allgemeine Lieferbedingungen, Sales Contracts
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäi- schen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer dem Verkäufer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über EndempfängerEn- dempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leis- tungen Leistungen zu übermitteln.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung Zurverfügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halteneinzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer dem Verkäufer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leis- tungen Leistungen zu übermitteln.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 14.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung Zur- verfügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich ein- schließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften an- wendbaren Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- haltenRe-)Exportbe- stimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
13.2 14.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Käufer dem Verkäufer Ver- käufer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informationen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leis- tungen Leistungen zu übermitteln.
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Samples: General Terms and Conditions