Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
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Samples: www.rse.at, www.gifas.at, www.ebetec.at
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung Zurverfügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halteneinzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
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Samples: www.gokertech.at, www.lunatone.com, www.lunatone.com
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- halten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäi- schen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
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Samples: www.thien-edrives.com, www.zeugwerk.at, www.tigerfacility.at
Einhaltung von Exportbestimmungen. 13.1 14.1 Der Käufer hat bei Weitergabe der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurver- fügungstellung Zur- verfügungstellung oder der vom Verkäufer erbrachten Leistungen einschließlich ein- schließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften an- wendbaren Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-)Exportbestimmungen einzu- haltenRe-)Exportbe- stimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Verkäufers, der Eu- ropäischen Europäischen Union, des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordir- land Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
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Samples: www.messwert.at