Vorbehaltsklausel. Die Vertragserfüllung seitens des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
Vorbehaltsklausel. Die Vertragserfüllung seitens des Bestellers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder in- ternationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Em- bargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Vorbehaltsklausel. Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
Vorbehaltsklausel. Die Vertragserfüllung seitens des Auftragnehmers steht unter dem Vorbe- halt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationaler oder in- ternationaler (Re-)Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer nach dem Exportrecht dazu ver- pflichtet sein kann, den Zugang des Auftraggebers und/oder des/der Nut- zer(s) zu den Liefergegenständen einzuschränken oder zu sperren.
Vorbehaltsklausel. In Folge schulorganisatorischer Maßnahmen kann die Aufnahme des Kindes an einer anderen als der umseitig genannten Schule erfolgen. Die Aufnahme in die OGS ist nachrangig und erfolgt daher vorbehaltlich der endgültigen Aufnahme des Kindes in die umseitig genannte Schule.
Vorbehaltsklausel. Die Vertragserfüllung seitens des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internati- onalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Der Lizenznehmer nimmt zur Kennt- nis, dass der Lizenzgeber nach dem Exportrecht dazu verpflichtet sein kann, den Zugang des Lizenznehmers und/oder des/der Nutzer(s) zu den Liefergegenständen einzuschränken oder zu sperren.
Vorbehaltsklausel. 24.1 Die Vertragserfüllung seitens CANCOM steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CANCOM nach dem Exportrecht dazu verpflichtet sein kann, den Zugang des Kunden und/oder des/der Nutzer(s) zu einzuschränken oder zur Software, Dokumentation und/oder Dienstleistungen sperren.
Vorbehaltsklausel. 13.1. Die Vertragserfüllung seitens des AN steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
Vorbehaltsklausel. 14.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Vorbehaltsklausel. Die Vertragserfüllung seitens des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Diese AGB lehnen sich sehr stark an den AGB – Vorschlag der FEEI - Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich an.