Common use of Einhaltung von Exportbestimmungen Clause in Contracts

Einhaltung von Exportbestimmungen. 12.1 Der Auftraggeber hat bei Weitergabe der vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder vorgenommenen Wartungsleistungen sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstel- lung oder der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften der nationalen und internationalen (Re-) Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren oder der Vor- genommenen Wartungsleistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Auftragnehmers, der Europäischen Union, des Verei- nigten Königreiches Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 12.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informa- tionen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu übermitteln.

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Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Einhaltung von Exportbestimmungen. 12.1 13.1 Der Auftraggeber hat bei Weitergabe der vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder vorgenommenen Wartungsleistungen sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstel- lung Zurverfügungstellung oder der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-) Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren oder der Vor- genommenen Wartungsleistungen bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Auftragnehmers, der Europäischen Union, des Verei- nigten Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 12.2 13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informa- tionenInformationen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu übermitteln.

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Samples: Instandhaltungs Und Wartungsvertrag, Instandhaltungs Und Wartungsbedingungen

Einhaltung von Exportbestimmungen. 12.1 13.1 Der Auftraggeber hat bei Weitergabe der vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder vorgenommenen Wartungsleistungen sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstel- lung Zurverfügungstellung oder der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-) Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren oder der Vor- genommenen Wartungsleistungen bzw. Leistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates Sitz- staates des Auftragnehmers, der Europäischen Union, des Verei- nigten Königreiches Vereinigten Kö- nigreiches Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 12.2 13.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informa- tionen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu übermitteln.

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Samples: Instandhaltungs Und Wartungsbedingungen

Einhaltung von Exportbestimmungen. 12.1 Der Auftraggeber hat bei Weitergabe der vom Auftragnehmer gelieferten Waren oder vorgenommenen Wartungsleistungen sowie dazugehöriger Dokumentation unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstel- lung Zurverfügungstellung oder der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen einschließlich technischer Unterstützung jeder Art an Dritte die jeweils anwendbaren Vor- schriften Vorschriften der nationalen und internationalen (Re-) Exportbestimmungen einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe der Waren oder der Vor- genommenen Vorgenommenen Wartungsleistungen an Dritte die (Re-)Exportbestimmungen des Sitzstaates des Auftragnehmers, der Europäischen Union, des Verei- nigten Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. 12.2 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich alle erforderlichen Informa- tionenInformationen, u.a. über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der Waren bzw. Leistungen zu übermitteln.

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Samples: Software Maintenance Agreement