Einlagefazilität Musterklauseln

Einlagefazilität. (1) Geschäftspartner können bei der Bank Einlagen bis zum Beginn des nächsten Ge- schäftstages zu einem vorgegebenen Zinssatz anlegen (Einlagefazilität).
Einlagefazilität. (1) Geschäftspartner können bei der Bank Einlagen bis zum Beginn des nächsten Geschäftstags zum Satz der Einlagefazilität anlegen. Beträgt der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität weniger als 0 %, erhebt die Bank auf diese Einlagen ein Entgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität.