Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung Musterklauseln

Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung. (1) Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Ge- winnanteil- und Ertragscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapie- ren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).
Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung. 14.1. In Deutschland verwahrte Wertpapiere Bei in Deutschland verwahrten Wertpapieren sorgt Trade Republic für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass Trade Republic den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei Trade Republic selbst zahlbar sind. Trade Republic beschafft neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (sog. Bogenerneuerung).
Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung. (1) Im Großherzogtum Luxemburg oder in der Bundesrepublik Deutschland verwahrte Wertpapiere Bei im Großherzogtum Luxemburg oder in der Bundesrepublik Deutschland ver- wahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpa- pieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).
Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung. (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die UmweltBank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteils- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteils- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die UmweltBank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der UmweltBank selbst zahlbar sind. Die UmweltBank besorgt neue Zins-, Gewinnan- teils- und Ertragsscheinbögen (Bogenerneuerung).
Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung. Verlosung, Kündigung
Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung 

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  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.