Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurück- treten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihre IDEAL TotalProtect zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen.
Einlösungsbeitrag. Der Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig, wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir nach der Vertragsannahme den Beitrag einziehen.
Einlösungsbeitrag. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versi- cherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihre IDEAL BestattungsVorsorge zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für eine Absicherung innerhalb Ihrer IDEAL UniversalLife zahlen. Haben Sie geplant, zum ersten Termin mehrere Beiträge zu zahlen, besteht Ihr Einlösungsbeitrag aus der Summe dieser Beiträge. Beispiel: Sie wollen monatlich 50 € zahlen. Zusätzlich möchten Sie einen einmaligen Beitrag zu Beginn Ihrer Versicherung von 5.000 € zahlen. Ihr Einlösungsbeitrag beläuft sich dann auf 5.050 €. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen.
Einlösungsbeitrag. (a) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen.
(b) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Unsere Leistungs- pflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Einlösungsbeitrag. Sie haben sich für ein ausgereiftes Produkt entschieden, das vom Staat insbesondere durch Zulagen gefördert wird (siehe nachfolgende Steuerhinweise) und daher in besonderem Maße Ihre Zukunft ab- sichert. Voraussetzung hierfür ist aber nicht nur, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Vielmehr müssen Sie auch den ersten Beitrag — den so genannten Einlösungsbeitrag — rechtzeitig, das heißt spätestens bis zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn bezahlen. Denn nur bei rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags besteht Versicherungsschutz; hierauf haben wir durch einen besonderen Hinweis aufmerksam gemacht. Zudem können wir bei Zahlungsverzug den Vertrag rückgängig machen. Dies gilt allerdings nicht, so- fern die Zahlung des Einlösungsbeitrags ohne Ihr Verschulden unterblieben ist; in diesem Fall besteht auch Versicherungsschutz.
Einlösungsbeitrag. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist abweichend von der gesetzlichen Regelung (§ 152 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angege- benen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der ver- einbarten Versicherungsperiode fällig.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihr IDEAL PflegeTagegeld zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsbeginn zahlen.