Einlösungsbeitrag Musterklauseln

Einlösungsbeitrag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurück- treten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unser Recht auf Rücktritt und unsere Leistungsfreiheit bestehen nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur • innerhalb eines Monats nach der Kündigung, • oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Ihre laufende Beitragszahlung endet • mit Beendigung Ihres Vertrags durch Sie (siehe § 9) oder die IDEAL, • mit Ablauf des Monats des Eintritts des Versicherungsfalls oder • mit Ablauf der Versicherungsdauer. Sie können Ihren Beitrag immer zum nächsten Termin der Beitragszahlung ändern. So können Sie Beiträge erhöhen, verringern oder komplett streichen. Die Anpassungen des...
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihr IDEAL PflegeTagegeld zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungsbeginn zahlen. Folgebeitrag wird jeder Beitrag genannt, der nach Ihrem Einlösungsbeitrag fällig ist. Sie müssen diese Folgebeiträge spätestens zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen zahlen. Erteilen Sie uns ein Mandat zur SEPA-Lastschrift, erfolgen die Lastschriften zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Beiträge rechtzeitig bei uns eingehen. Für die Rechtzeitigkeit Ihrer Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit Ihr Beitrag bei uns eingeht. Das können Sie auf folgende Arten machen: • Sie sorgen dafür, dass wir Ihre Beiträge zu den vereinbarten Terminen in der vereinbarten Höhe von Ihrem Bankkonto abbuchen können. • Sie widersprechen dieser Abbuchung nicht. Die SEPA-Lastschrift hat einen Vorteil: Selbst wenn wir den fälligen Beitrag nicht abbuchen konnten, gilt Ihre Zahlung unter folgenden Voraussetzungen dennoch als rechtzeitig: • Sie haben nicht zu vertreten, dass die Abbuchung nicht erfolgen konnte. • Unser folgender zweiter Versuch, Ihren Beitrag abzubuchen, ist erfolgreich. Haben Sie zu vertreten, dass Ihr Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie überweisen uns Ihre Beiträge, sodass diese zu den vereinbarten Terminen in der vereinbarten Höhe bei uns eingehen. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
Einlösungsbeitrag. (2) Wenn der Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Versicherungsvertrag zurücktre- ten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei ei- nem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen.
Einlösungsbeitrag. Der Einmalbeitrag (Einlösungsbeitrag) ist zur Zahlung fällig, wenn wir die Annahme Ihres Antrags erklärt haben. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir nach der Vertragsannahme den Beitrag einziehen.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihre IDEAL TotalProtect zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen. Folgebeitrag wird jeder Beitrag genannt, der nach Ihrem Einlösungsbeitrag fällig ist. Sie müssen diese Folgebeiträge spätestens zu den mit Ihnen im Versicherungsschein vereinbarten Terminen zahlen. Erteilen Sie uns ein Mandat zur SEPA-Lastschrift, erfolgen die Lastschriften zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Beiträge rechtzeitig bei uns eingehen. Für die Rechtzeitigkeit Ihrer Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit Ihr Beitrag bei uns eingeht. Das können Sie auf folgende Arten machen:
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für Ihre IDEAL TotalProtect zahlen. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- beginn zahlen. Folgebeitrag wird jeder Beitrag genannt, der nach Ihrem Einlösungsbeitrag fällig ist. Sie müssen diese Folgebeiträge spätestens zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen zahlen.
Einlösungsbeitrag. So nennen wir Ihren ersten Beitrag, den Sie für eine Absicherung innerhalb Ihrer IDEAL UniversalLife zah­ len. Haben Sie geplant, zum ersten Termin mehrere Beiträge zu zahlen, besteht Ihr Einlösungsbeitrag aus der Summe dieser Beiträge. Beispiel: Sie wollen monatlich 50 € zahlen. Zusätzlich möchten Sie einen einmaligen Beitrag zu Beginn Ih­ rer Versicherung von 5.000 € zahlen. Ihr Einlösungsbeitrag beläuft sich dann auf 5.050 €. Sie müssen diesen Einlösungsbeitrag spätestens zu dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zahlen.
Einlösungsbeitrag. Bei Nichtzahlung – das bedeutet auch, wenn wir den Beitrag nicht einziehen können – dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zur Leistung ver­ pflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche­ rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Diese Gefahren bestehen nur, wenn Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
Einlösungsbeitrag. Sie haben sich für ein ausgereiftes Produkt entschieden, das vom Staat insbesondere durch Zulagen gefördert wird (siehe nachfolgende Steuerhinweise) und daher in besonderem Maße Ihre Zukunft ab- sichert. Voraussetzung hierfür ist aber nicht nur, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Vielmehr müssen Sie auch den ersten Beitrag — den so genannten Einlösungsbeitrag — rechtzeitig, das heißt spätestens bis zu dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn bezahlen. Denn nur bei rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags besteht Versicherungsschutz; hierauf haben wir durch einen besonderen Hinweis aufmerksam gemacht. Zudem können wir bei Zahlungsverzug den Vertrag rückgängig machen. Dies gilt allerdings nicht, so- fern die Zahlung des Einlösungsbeitrags ohne Ihr Verschulden unterblieben ist; in diesem Fall besteht auch Versicherungsschutz.
Einlösungsbeitrag. A.10.1.1 Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachge- wiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. A.10.1.2 Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versi- cherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewie- sen wird, dass Sie die Nicht-Zahlung nicht zu vertreten haben.