Common use of Einrichtung eines Sonderkontos Clause in Contracts

Einrichtung eines Sonderkontos. Bei einem inländischen Geldinstitut muss vor Projektbeginn (Ziff. 2.5.1) ein auf den Na- men des Empfängers lautendes Girokonto mit dem Zusatz „Sonderkonto für DFG Mittel“ eingerichtet werden. Zusätzlich muss eine unwiderrufliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Geldinstitut getroffen werden, in der die DFG ermächtigt wird, beim Tod der Bewil- ligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers bzw. bei Auflösung oder Insol- venz der Einrichtung über dieses Konto zu verfügen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.dfg.de, www.dfg.de, www.dfg.de

Einrichtung eines Sonderkontos. Bei einem inländischen Geldinstitut muss vor Projektbeginn (Ziff. 2.5.1) ein auf den Na- men des Empfängers lautendes Girokonto mit dem Zusatz „Sonderkonto für DFG Mittel“ eingerichtet werden. Zusätzlich Ist die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilligungsempfänger eine natürliche Person, muss zusätzlich eine unwiderrufliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Geldinstitut getroffen werden, in der die DFG ermächtigt wird, beim Tod der Bewil- ligungsempfängerin Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers bzw. bei Auflösung oder Insol- venz der Einrichtung über dieses Konto zu verfügenver- fügen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.dfg.de, www.dfg.de