Einräumung einer Lizenz Musterklauseln

Einräumung einer Lizenz. ("Lizenz") Die Logics Software Lizenz-Vereinbarung gibt Ihnen die nicht übertragbare Berechtigung, eine Kopie des Logics Software-Produktes ("Software") auf einem Einzelcomputer zu installieren und zu benutzen. Sie sind ebenfalls berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts über ein internes Netzwerk an Ihre anderen Computer zu verteilen. Sie sind jedoch verpflichtet, für das Softwareprodukt für jeden Computer, auf dem das Softwareprodukt benutzt wird oder an den es verteilt wurde, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Benutzung auf diesem Computer gilt. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt werden oder gleichzeitig an verschiedenen Computern genutzt werden.
Einräumung einer Lizenz. 2.1 Soweit nicht gesondert vereinbart, wird Ihnen durch TF Software das Recht gewährt, eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Bei Erwerb einer Mehrplatzversion darf die vereinbarte Anzahl von Kopien auf verschiedenen Computern des gleichen Netzwerks benutzt werden. Die Software wird benutzt, wenn sie in den temporären Speicher (RAM) oder in einen permanenten Speicher (z.B. Festplatte, CDROM etc.) des Computers installiert wird.
Einräumung einer Lizenz. Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend "Lizenz") gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der STAMM Im‐ pressum‐Software und des Adress‐Datenbestandes (nachfolgend "die Software") auf einem einzel‐ nen Computer zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die gleichzeitige Installation der Software auf einem ein‐ zigen PC und einem einzigen Notebook desselben Nutzers ist erlaubt. Wenn Sie eine Netzwerklizenz für die Software erworben haben, dürfen Sie die Software auf Ihrem Server installieren und innerhalb des Netzwerkes Ihres Unternehmens nutzen.
Einräumung einer Lizenz. 1.1 Mit dem Erwerb der jeweiligen Software ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software einmal im Internet bzw. Intranet auf einer URL (Domain) zu installieren und unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur im Rahmen dieser einzigen Installation verwendet wird, zu benutzen. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z.B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist.
Einräumung einer Lizenz. Der Lizenzgeber stellt Ihnen ein Computerprogramm, schriftliches Begleitmaterial, eine Lizenz sowie elektronische Dokumentation zur Verfügung und gewährt Ihnen eine Lizenz zur Nutzung von SV-ProTempus LT in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Lizenz. Mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erwirbt der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht für die oben genannte Software. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für die Anzahl der Mitarbeiter der Firma. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Sämtliche zusätzlichen Software-Codes und Unterstützungsmaterialien, die Ihnen vom Lizenzgeber als Teil von Supportleistungen des Lizenzgebers zur Verfügung gestellt werden, gelten als Teil der Software und unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz. Die Urheberrechte und sämtliche sonstigen Rechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber. Sie müssen jegliche Hinweise auf Urheberrechte oder sonstige in der Software angezeigte Hinweise auf sämtlichen von Ihnen erstellten Kopien wiedergeben. Dem Lizenznehmer ist untersagt,
Einräumung einer Lizenz. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung einhält, insbesondere hinsichtlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren für die unter dieser Vereinbarung erhaltene CA- Software, Maintenance und CA-Dienstleistungen, räumt CA dem Kunden in dem Land oder der Region, die im Abschnitt
Einräumung einer Lizenz. Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend "Lizenz") gibt Ihnen die Berechtigung, STAMM Impressum Basic auf einem Computer zu installieren und den enthaltenen Adress‐Datenbestand einzu‐ sehen. Zur Verwendung der Software müssen Sie diese registrieren und durch Eingabe eines individuellen Produktschlüssels aktivieren.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.