Software Lizenz Musterklauseln
Software Lizenz. Alle Rechte an der Software oder den technischen Lösungen, auf denen diese Anwendung basiert, bzw. die darin eingebettet, integriert oder damit verbunden sind, stehen ausschließlich dem Anbieter und/oder seinen Lizenzgebern zu. Unter der Bedingung, dass der Nutzer sich an diese AGB hält und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen dieser AGB, räumt der Anbieter dem Nutzer lediglich ein frei widerrufbares, einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software und/oder anderer in dem Dienst integrierter Lösungen im Rahmen und für die Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung des angebotenen Dienstes ein. Nutzern wird insbesondere kein Recht zum Zugriff auf den Quellcode oder auf Nutzung oder Weitergabe des Quellcodes gewährt. Rechte an sämtlichen Verfahren, Algorithmen und technischen Lösungen, die in der Software und allen dazugehörigen Dokumentationen enthalten bzw. integriert sind, stehen ausschließlich dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu. Alle Rechteeinräumungen und Lizenzerteilungen werden mit Beendigung der Vereinbarung – gleich aus welchem Grunde – automatisch hinfällig.
Software Lizenz. 1.1. Lizenzierte Software einschließlich nachfolgender neuerer Versionen sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen ausschließlich auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf der sie erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerkes der Originalkopie und nur zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit kopiert werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zutritt Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben.
1.2. Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Zugleich wird die jeweils gültige Lizenz- gebühr fällig. Mit der Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt.
1.3. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Software Lizenz. 1. Lizenzvergabe: Nach Bezahlung der Lizenzgebühren und Annahme dieses Vertrags durch den Lizenznehmer, erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die interne Nutzung und Installation der Software.
2. Nutzungsrecht: Der Lizenznehmer darf die Software pro Lizenziertes Gerät (Einzelplatzlizenz) und für die jeweils vereinbarte Anzahl von Geräte benutzen. Im Rahmen einer Testinstanz darf der Lizenznehmer die Software auf jeweils einem einzelnen Testserver (Einzelplatzlizenz) sowie für Testmaschinen/Instanzen bis zu 2% der Gesamtanzahl der erworbenen Einzelplatzlizenzen verwenden. Die jeweilige Anzahl der Einzelplatzlizenzen ist abschließend in einem Angebot oder Lizenzzertifikat der Software aufgeführt. Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich auf eigenen Geräten oder auf Geräten Verbundener Unternehmen installieren. Die dem Lizenznehmer gewährte Lizenz darf durch die Verbundenen Unternehmen ausschließlich benutzt werden sofern, (a) die Benutzung für den Lizenznehmer oder die Verbundenen Unternehmen ausschließlich von Vorteil ist, (b) der Lizenznehmer gewährleistet, dass die Benutzung der Software durch die verbundenen Unternehmen unter Beachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgt und (c) der Lizenznehmer die Verbundenen Unternehmen gegenüber Lizenzgeber schriftlich benennt.
Software Lizenz. Sofern nicht eine gesonderte Lizenzvereinbarung geschlossen wurde, räumt GEHC dem Kunden an von GEHC gelieferter Software ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich im Objektcode-Format und ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software
(i) für andere Zwecke zu nutzen als für diejenigen, für die die Software entwickelt wurde; (ii) in Verbindung mit den Produkten anderer Hersteller zu nutzen, es sei denn, die Verbindung ist in der Produktdokumentation zugelassen; (iii) Dritten irgendwelche Rechte an der Software zu gewähren, abzutreten, zu übertragen oder in anderer Weise zu verschaffen; (iv) Dritten irgendwelche Informationen, die in der Software enthalten sind, offen zu legen; (v) die Software zu kopieren oder zu reproduzieren (bis auf eine Kopie für Datensicherungszwecke oder soweit sonst gesetzlich erlaubt); (vi) die Software zu ändern oder abzuwandeln; oder (vii) die Software einer Produktfunktionsuntersuchung („reverse engineering“) zu unterziehen, sie zu dekompilieren, zu zerlegen oder ein aus der Software abgeleitetes Werk zu schaffen, sofern zwingendes Recht dies nicht ausdrücklich erlaubt wie z.B. in § 69 d Abs. 2, 3 und § 69 e UrhG.
Software Lizenz. Alle Rechte an der Software oder den technischen Lösungen, auf denen diese Anwendung basiert, bzw. die darin eingebettet, integriert oder damit verbunden sind, stehen ausschließlich dem Anbieter und/oder seinen Lizenzgebern zu. Unter der Bedingung, dass der Nutzer sich an diese AGB hält und ungeachtet etwaiger abweichender Bestimmungen dieser AGB, räumt der Anbieter dem Nutzer lediglich ein frei widerrufbares, einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software und/oder anderer in dem Dienst integrierter Lösungen im Rahmen und für die Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung des angebotenen Dienstes ein. Nutzern wird insbesondere kein Recht zum Zugriff auf den Quellcode oder auf Nutzung oder Weitergabe des Quellcodes gewährt. Rechte an sämtlichen Verfahren, Algorithmen und technischen Lösungen, die in der Software und allen dazugehörigen Dokumentationen enthalten bzw. integriert sind, stehen ausschließlich dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu. Alle Rechteeinräumungen und Lizenzerteilungen werden mit Beendigung der Vereinbarung – gleich aus welchem Grunde – automatisch hinfällig. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen Nutzer nach dieser Lizenz die Software auf der zulässigen Anzahl an Geräten herunterladen, installieren, ausführen und nutzen, sofern die Geräte gängigen und aktuellen Technologie- und Marktstandards entsprechen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Updates, Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen für diese Anwendung und/oder die damit verbundene Software herauszugeben. Unter Umständen sind Nutzer verpflichtet, solche Updates herunterladen und zu installieren, um diese Anwendung und/oder die zugehörige Software weiternutzen zu können. Um Zugang zu völlig neuen Versionen oder Releases der Software zu erhalten, müssen Nutzer jedoch möglicherweise eine separate Lizenz erwerben. Jeder Nutzer darf die Software nur auf einem Gerät herunterladen, installieren, ausführen und nutzen. Unbeschadet des Vorstehenden verpflichtet sich der Nutzer, jegliche Softwarekopie unverzüglich zu löschen, sobald die Lizenz, gemäß der die Software zur Verfügung gestellt wird, abläuft.
Software Lizenz. Der Inhalt der Software darf nur von eingetragenen Abonnenten von Tropimed eingesehen oder anderweitig genutzt werden. Sofern Sie den Bedingungen dieses Software-Lizenzvertrages (dieser „Vertrag“) zustimmen, gewährt Ihnen ASTRAL eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software für den entsprechenden Abonnementszeitraum. Während des Probezeitraums können Sie Tropimed gratis nutzen. Diese Lizenz gibt Ihnen ein 30-tägiges Zugangsrecht zu den im Programm enthaltenen Informationen und zu der damit verbundenen Dokumentation („Probeversion/Testversion“). Nach Beendigung dieses Zeitraums muss der Benutzer ein Jahresabonnement für Tropimed abschliessen, um auf Tropimed zuzugreifen und den enthaltenen Inhalt anzusehen.
Software Lizenz. Software-Produkte von RC sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises gewährt RC dem Kunden das Recht, das jeweilige Software-Produkt auf der Grundlage einer persönlichen, nicht ausschließlichen Lizenz zu nutzen. Der Kunde darf das Software-Produkt nicht ändern und/oder bearbeiten. Ausnahmen hiervon gelten nur, soweit RC im Einzelfall hierzu ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. RC wird eine Zustimmung jedenfalls dann nicht verweigern, soweit eine Änderung/Bearbeitung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Produkts, zur bestimmungsgemäßen Verbindung des Produkts mit anderen Programmen und/oder zur Fehlerkorrektur erforderlich ist. Das Software-Produkt darf – abgesehen von den in §§ 69 d und e UrhG geregelten Fällen - nicht rückübersetzt, zurückverwandelt oder aufgelöst werden. Jedes Software-Produkt darf ausschließlich für Archiv- und Sicherungszwecke, oder wenn dies von RC ausdrücklich schriftlich im Einzelfall genehmigt wurde, vervielfältigt werden. Ausgenommen hiervon ist nur das ganze oder teilweise dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden usw. zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Produkts. Sämtliche Copyright- und Urheberrechts-Vermerke und andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechtsvorbehalte sowie sämtliche Hinweise und Wiedergaben von Firmennamen, Marken, Logos in Software-Produkten und/oder zugehörigen Handbuch – auch in Kopien hiervon - dürfen weder beseitigt noch in sonstiger Weise verändert werden.
Software Lizenz. Der Käufer erhält zur Aktivierung der Software einen persönlichen Lizenzschlüssel, der nicht übertragbar ist. Im Falle eines Verkaufs oder einer Weitergabe der Software an einen Dritten sind alle eigenen Kopien der Software zu vernichten bzw. zu deinstallieren und der Lizenzschlüssel zwecks Umschreibung auf den neuen Nutzer an den Anbieter zurückzugewähren. Der Nutzer darf keine Änderungen an der Software vornehmen oder diese dekompilieren.
Software Lizenz. Sofern nicht eine gesonderte Lizenzvereinbarung geschlossen wurde, räumt GEHC dem Kunden an von GEHC gelieferter Software ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich im Objektcode-Format und ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software (i) für andere Zwecke zu nutzen als für diejenigen, für die die Software entwickelt wurde; (ii) in Verbindung mit den Produkten anderer Hersteller zu nutzen, es sei denn, die Verbindung ist in der Produkt-Dokumentation zugelassen;
Software Lizenz. Software-Lizenz. Software, die von uns als Teil der Dienste zur Verfügung gestellt wird oder von Ihnen zur Erbringung der Dienste verwendet wird, unterliegt diesen Bedingungen und/oder den Bedingungen Dritter, es sei denn, es wird ein separater Madaster- Lizenzvertrag abgeschlossen.
a. Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, gewähren wir Ihnen das Recht, unsere Website, die Madaster-Plattform und die mit oder für diese Plattform zu verwendende Software weltweit für die vereinbarte Nutzung auf der Grundlage der jeweils gültigen Abonnementformulare zu nutzen. Die Software oder Website, die Teil der Dienste ist, kann Programmcode Dritter enthalten. Skripte oder Code von Dritten, zu denen ein Link von der Software oder von der Website aus enthalten ist, werden Ihnen von den Dritten, die Eigentümer dieses Codes sind, lizenziert, nicht von ▇▇▇▇▇▇▇▇. Eventuelle Mitteilungen, die sich auf den Programmcode Dritter beziehen, sind nur zu Ihrer Information enthalten.
b. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft, und Madaster behält sich alle Rechte in Bezug auf die Software vor, die nicht ausdrücklich von ▇▇▇▇▇▇▇▇ gemäß diesen Bedingungen gewährt werden. Diese Lizenz gibt Ihnen nicht das Recht, und es ist Ihnen nicht gestattet, außer in den Fällen, in denen es das anwendbare Recht ausdrücklich erlaubt, zu:
i. Technologische Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Software oder den Diensten zu umgehen oder außer Kraft zu setzen.
ii. Software oder andere Aspekte der Dienste, die in den Diensten enthalten oder über diese zugänglich sind, zu zerlegen, zu dekompilieren, zu dekodieren, zu hacken, zu emulieren oder zurückzuentwickeln, es sei denn, dies ist nach den geltenden Urheberrechtsgesetzen ausdrücklich erlaubt.
iii. Separate Komponenten der Software oder Dienste für die Verwendung auf verschiedenen Geräten.
iv. die Software oder Dienste zu veröffentlichen, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, zu exportieren, zu importieren, zu vertreiben oder zu verleihen, es sei denn, ▇▇▇▇▇▇▇▇ hat dies ausdrücklich erlaubt.
v. die Software, Softwarelizenzen oder Rechte zum Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung zu übertragen;
vi. die Dienste in einer nicht autorisierten Weise zu nutzen, die die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnte, oder auf einen Dienst, Daten, ein Konto oder ein Netzwerk zuzugreifen.
vii. den Zugang zu den Diensten zu ermöglichen und/oder die Nutzung eines von Madaster autorisierten ▇▇▇▇▇▇ durch nicht autorisierte Dritte oder Anwen...
