Einräumung von Nutzungsrechten Dritter Musterklauseln

Einräumung von Nutzungsrechten Dritter. Der Kunde ist berechtigt, Dritten ein Recht zur Nutzung der Colocation einzuräumen. Hierfür gelten folgende Bedingungen: ▪ ScaleUp hat der Einräumung von Nutzungsrechten an den betreffenden Dritten im Voraus schriftlich zugestimmt; ▪ der Kunde steht dafür ein, dass jeder dieser Dritten sämtliche Regelungen der vorliegenden Leistungsbedingungen, einschließlich der dazugehörigen Aufträge und sonstigen Dokumente, einhält; ▪ der Kunde verpflichtet sich, XxxxxXx von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die wegen einer Handlung oder Unterlassung des Dritten oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen ScaleUp geltend gemacht werden, sowie die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren; ▪ jeder Dritte wird als Beauftragter bzw. Vertreter des Kunden angesehen, und sämtliche Handlungen und Unterlassungen des Dritten sowie die Nutzung der Colocation-Leistungen durch den Dritten sind insoweit dem Kunden zuzurechnen. ▪ Die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter befreit den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ScaleUp. Sofern der Kunde einem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ScaleUp ein Recht zur Nutzung der Colocation einräumt und dies nicht innerhalb einer Frist von fünf Kalendertagen nach einer schriftlichen Abmahnung durch ScaleUp einstellt, kann ScaleUp das Nutzungsrecht des Kunden hinsichtlich des dem Dritten überlassenen Teils der Colocation-Leistung fristlos kündigen. Die Unterbringung und der Betrieb von Telekommunikationseinrichtungen sowie das Hosting im Auftrag Dritter, die selbst keinen Zugang zur Colocation-Fläche erhalten, gilt nicht als Einräumung von Nutzungsrechten Dritter und ist dem Kunden auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch ScaleUp gestattet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.