Nutzungsrecht des Kunden. 1.1 NeurologIQ räumt dem Kunden vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen das einfache, nicht-übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der im Leistungsschein bezeichneten Software („Software“) ein. Sofern sich aus dem Leistungsschein ergibt, dass die Software nur zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt wird, richtet sich die Dauer des Nutzungsrechts nach Ziff. 2. Andernfalls räumt NeurologIQ dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht nach dieser Ziff. 1.1 gilt nicht für Drittsoftware und Open-Source-Software (zusammen auch „Fremdsoftware“). Das Nutzungsrecht an Fremdsoftware richtet sich nach Ziff. 4.
Nutzungsrecht des Kunden. 4.1. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde an der Sage-Software folgende, auf das Gebiet der Europäischen Union be- schränkte Nutzungsrechte:
Nutzungsrecht des Kunden. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von D+L dem Kunden überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei D+L. Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Vervielfältigen von überlassenen Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zulässig. Das dem Kunden zustehende einfache Nutzungsrecht berechtigt weder zum Einsatz der Software für Dritte noch zur Weitergabe an Dritte, solange die Software im eigenen Unternehmen weiter genutzt wird. Eine weitergehende Verwertung, z. B. die Mehrfachnutzung, bedarf einer gesonderten schiftlichen Vereinbarung mit D+L. Bei einer Veräußerung der Datenverarbeitungsanlage inklusive installierter Software oder bei einer separten Veräußerung der Software an Dritte ist D+L darüber in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist D+L darüber zu informieren, an wen die Software veräußert wurde. Computerausdrucke, die einen Copyrightvermerk von D+L oder von einem anderen Hersteller tragen, dürfen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers weitergegeben werden. Der Kunde haftet D+L gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergeben, insbesondere ist er verpflichtet sämtliche Vergütungen, die er von Dritten infolge der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen erhält, an D+L bzw. den jeweiligen Rechteinhaber abzuführen.
Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde kann die Vertec-Software für seinen eigenen Gebrauch und zum vorausgesetzten Zweck nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die im Vertrag an- gegebene Anzahl User. Diese werden in der Vertec- Software als Named User erfasst. Untersagt sind das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausge- hende Kopieren der Vertec-Software, die Vermietung, Verleihe oder Bekanntgabe an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung sowie das Reverse-Engine- ering. Das Nutzungsrecht «On-Premises» ist zeitlich unbe- schränkt. Beim Cloud Abo ist das Nutzungsrecht auf die Vertragsdauer begrenzt. Für Drittsoftware, welche gemeinsam mit Vertec-Soft- ware verwendet wird, gelten die Lizenzbedingungen des Anbieters dieser Drittsoftware. Diese sind auf xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx/ abrufbar. Mit der Installation von Vertec resp. der Nutzung der Vertec Software im Cloud Abo werden diese Lizenzbedingun- gen vom Kunden akzeptiert.
Nutzungsrecht des Kunden. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von rona: dem Kunden überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen, verbleiben bei rona:. Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Vervielfältigen von überlassenen Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zulässig. Das dem Kunden zustehende einfache Nutzungsrecht berechtigt weder zum Einsatz der Software für Dritte noch zur Weitergabe an Dritte, solange die Software im eigenen Unternehmen weiter genutzt wird. Eine weitergehende Verwertung, z. B. die Mehrfachnutzung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit rona:. Bei einer Veräußerung der Datenverarbeitungsanlage inklusive installierter Software oder bei einer separaten Veräußerung der Software an Dritte ist rona: darüber in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist rona: darüber zu informieren, an wen die Software veräußert wurde. Computerausdrucke, die einen Copyrightvermerk von rona: oder von einem anderen Hersteller tragen, dürfen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers weitergegeben werden. Der Kunde haftet rona: gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergeben, insbesondere ist er ver- pflichtet sämtliche Vergütungen, die er von Dritten infolge der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen erhält, an rona: bzw. den jeweiligen Rechteinhaber abzuführen.
Nutzungsrecht des Kunden. Die Pinus AG gewährt jedermann das Recht, die Pinus Software in funktional eingeschränktem Demostatus unentgeltlich zu nutzen (= eingeschränktes Nutzungsrecht). Mit dem Registrieren erwirbt der Kunde von der Pinus AG die Lizenz für volle Nutzung des gewählten Installationstyps für seinen eigenen Gebrauch, zeitlich unbegrenzt. Zugleich anerkennt der Anwender mit dem Registrieren (gemäss Ziffer 2) die aktuellen Preise je Installationstyp gemäss „Preisliste Pinus“, welche auf der Internetseite xxx.xxxxx.xx integriert ist und jederzeit abgerufen werden kann. Um die Software voll nutzen zu können, muss sich der Kunde unter Angabe der Adresse, des Installationstyps, der Version und des Bezugskanals bei Pinus AG melden. Wenn die Software auf mehreren Computern installiert werden soll, ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Zusatzbedarf zu begründen. Das Einholen mehrerer Registriernummern ist ausschliesslich für seinen eigenen Gebrauch zulässig. Pinus AG ist nicht verpflichtet, pro Lizenz und Version Registriernummern für mehr als einen Arbeitsplatz herauszugeben.
Nutzungsrecht des Kunden. 4.1. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde an den in den Leistungen von Avantgarde enthaltenen Urheberrechten und ge- werblichen Schutzrechten (das sind Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sowie Anmeldungen solcher Rechte) das nichtausschließ- liche, nichtübertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, diese Urheber- rechte und gewerblichen Schutzrechte für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
Nutzungsrecht des Kunden. (1) TELEKIM räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht über- tragbares Nutzungsrecht an der überlassenen Software ein.
Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde erhält für die SSC Nutzungsdauer das nichtausschließliche, nicht- übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die dem Kunden zur Verfü- gung gestellten Funktionen von SSC für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde darf ein IBM SaaS-Angebot in Übereinstimmung mit dessen Nutzungsbedingungen bis zu dem im Berechtigungsnachweis angegebenen Nutzungsumfang einsetzen, sofern der Kunde