Einräumung von Rechten an Erfindungen. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr. . Bereitstellung der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag