Einschaltung Dritter. Der Versorger ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen, nicht aber den Vertrag als solches.
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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen, Gasliefervertrag, Allgemeine Stromlieferbedingungen
Einschaltung Dritter. Der Versorger ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritte einzuschalteneinzu- schalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen, nicht aber den Vertrag als solches.
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Samples: Sondervertrag Stromfix, Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix